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Verspielt NRW das Vertrauen in eine geordnete Migrationspolitik?


Hin und her bei der Bezahlkarte in NRW – verspielt die Landesregierung das Vertrauen in eine geordnete Migrationspolitik?

FDP stellt im Landtag Fragen:

  • Wie erklärt die Landesregierung die aufgeführte widersprüchliche Kommunikation zur Bezahlkarte?
  • Wie will die Landesregierung gegenüber den Kommunen auf eine flächendeckende Einführung einer Bezahlkarte hinwirken, wenn diese nicht verbindlich landesweit eingeführt werden soll?

Sachstand …

Ende Januar 2024 haben sich 14 der 16 Bundesländer – darunter auch Nordrhein-Westfalen –
auf ein länderübergreifendes Verfahren zur Einführung einer Bezahlkarte für die Auszahlung
staatlicher Leistungen für Asylbewerber verständigt. Bei dieser länderübergreifenden Bezahlkarte soll ein Teil der Standards und Funktionen einheitlich gestaltet sein, während darüber hinaus Zusatzfunktionen und mögliche Beschränkungen beim Einsatz der Bezahlkarte von den einzelnen Ländern selbst festgelegt werden sollen.

Die Einführung von guthabenbasierten Bezahlkarten mit einer zentralen Aufladung stellt eine
unbürokratische Alternative zur bisherigen Auszahlung von Leistungen als Bargeld dar. Mit derartigen Karten kann wie mit handelsüblichen Prepaid-Kreditkarten an den entsprechenden Terminals in Geschäften gezahlt werden. Zahlungen sind dabei in der Höhe auf das aufgeladene Guthaben beschränkt.

Die Fraktion der FDP hat bereits in der 43. Plenarsitzung des Landtags am 21. September 2023 mit dem Antrag „Geldkarte statt Bargeld – Bürokratie und Fehlanreize bei den Asylleistungen reduzieren!“ die Einführung einer solchen Bezahlkarte gefordert. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN abgelehnt.

Neben der Einführung eines unbürokratischen Verfahrens ist es aber ein wesentliches Ziel einer Bezahlkarte, Fehlanreize der Bargeldauszahlung für irreguläre Migration zu reduzieren, wie z. B. Zahlungen an Schlepper. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten bei der konkreten Ausgestaltung auf Landesebene Einschränkungen bei der Auszahlung von Bargeld an Geldautomaten und in Geschäften, beim Einsatz im Ausland bzw. außerhalb der Region des zugewiesenen Aufenthaltsorts sowie hinsichtlich bestimmter Online Zahlungen vorgesehen werden. So könnte die Geldüberweisung an ausländische Empfänger erschwert werden.

Ministerpräsident Hendrik Wüst hatte sich im Vorfeld der Gespräche zwischen den Bundesländern
für die bundesweite Einführung von Bezahlkarten ausgesprochen. So hatte er sich in der Rheinischen Post vom 13. Oktober 2023 wie folgt geäußert: „Deutschland muss sich der Anziehungskraft seines sozialen Sicherungssystems bewusst sein und entsprechende Konsequenzen ziehen. Ich halte eine schnellstmögliche bundesweite Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende für ein richtiges Signal.“


Nach der Einigung der Länder zur bundesweiten Einführung hatte Minister und Staatskanzleichef Nathanael Liminski in der Welt am Sonntag vom Februar 2024 geäußert, die Bezahlkarte sei
„ein wichtiges Zeichen für die Handlungsfähigkeit in Migrationsfragen“.

Nach Medienberichten (u. a. WDR vom 5. Februar 2024) hat die Staatskanzlei jedoch mitgeteilt, dass jede einzelne Kommune für sich entscheiden soll, ob sie auf die weitgehend bargeldlose Versorgung von Asylbewerbern umstellen will. Es werde keinen Anschlusszwang für Städte und Gemeinden geben,
hieß es. Eine Übernahme der in den Kommunen entstehenden Kosten sei ebenfalls nicht geplant.
Statt den Kommunen zu helfen, würde die Landesregierung mit dieser Vorgabe die Entscheidung und finanzielle Last auf die Städte und Gemeinden abwälzen. Zudem droht bei einem unterschiedlichen Vorgehen der Kommunen ein Flickenteppich. In der Folge hat Ministerpräsident Hendrik Wüst laut DPA-Meldung vom 15. Februar 2024 erklärt: „Unser Ziel als Regierung ist die flächendeckende Einführung.“ Entschieden sei aber noch nichts.

Im Interview mit der NRZ vom 22. Februar 2024 stellt Minister Herbert Reul fest: „Ganz ehrlich:
Mit dem Hin und Her bei der Bezahlkarte verspielt die Politik weiterhin Vertrauen.“ Die fachlich zuständige Ministerin Josefine Paul hat sich hingegen bisher nicht öffentlich zur flächendeckenden
Einführung und Ausgestaltung der Bezahlkarte geäußert.
Angesichts dieser widersprüchlichen Kommunikation aus den Reihen der Landesregierung
sollte in der Fragestunde dem Landtag dargelegt werden, auf welches weitere Vorgehen zur flächendeckenden Einführung und Ausgestaltung einer Bezahlkarte sich die Landesregierung verständigt hat.

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