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Geld für die Grundsicherung im Alter und Wohngeld muss aufgestockt werden

Mönchengladbach zahlt alleine über 50 Millionen € an Grundsicherung im Alter.

Die für das Jahr 2023 geplante Grundsicherung, das sind Leistungen an natürliche Personen veranschlagten Mittel für die Leistungen der Grundsicherung in Höhe von 48.600.000 € bis zum Ende des Jahres 2023 nicht auskömmlich.

Nun muss der Rat der Stadt Mönchengladbach, am 13.09.2023, der Erhöhung der Pflichtzahlungen zustimmen, die im weiteren Verlauf dann vom Bund erstattet werden.

Verschiedene Gesetzesänderungen (z.B. Einführung des Bürgergeld-Gesetzes, Grundrentengesetz, Übernahme der bisher nach AsylbLG betreuten ukrainischen Geflüchteten ins SGB XII) führen im Jahr 2023 zu einem erstmaligen oder erhöhten Leistungsanspruch und haben damit erhebliche Auswirkungen auf die Leistungsgewährung.

Aufgrund dessen besteht für das Jahr 2023 für Mönchengladbach ein Mehrbedarf in Höhe von 2.500.000 €, der eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in dieser Höhe erforderlich macht.

Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Sie müssen außerdem in Deutschland wohnen.

Hinweis: Als einfache Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 924 Euro liegt, hat Anspruch auf Grundsicherung.

Auch weitere Mittel für Wohngeld fehlen. Stadt legt 3 Millionen € nach.

Durch eine Steigerung der Fallzahlen und einer Erhöhung der Bedarfe (z.B. bei der Ausstattung des persönlichen Schulbedarfs auf insgesamt 174 € je Schüler und Kostensteigerungen der gesetzlich zu übernehmenden tatsächlichen Aufwendungen) entstehen bei dieser gesetzlichen Pflichtleistung unabweisbare Mehrbedarfe. Insbesondere führt das Wohngeld-Plus-Gesetz ab dem II. Quartal
2023 nach sukzessiver Bewilligung rückwirkend zum 01.01.2023 voraussichtlich zu einer
Verdreifachung der Fallzahlen.

Unter Berücksichtigung der bereits veranschlagten Mittel führt dies zu einem prognostizierten Mehrbedarf in Höhe von 3.123.200 €, der eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in dieser Höhe erforderlich macht.