Anfrage vom 03.05.2023 in der BV Süd zu Straßenschäden auf der Bruchstraße
Auf der Bruchstraße wurde aufgrund von Straßenschäden vor geraumer Zeit Tempo 30 angeordnet.
Fragen an die Verwaltung
- Wie hoch waren die Kosten für die Anordnung, insbesondere für die Aufstellung der
Beschilderung? - Wann erfolgt die Behebung der Straßenschäden sowie die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h?
Antwort der Stadtverwaltung:
Die Beschilderung wurde von Mitarbeitern der mags aufgestellt. Die internen Kosten liegen bei rund 1.150,00 €.
Die Bruchstraße ist in einem baulich schlechten Zustand. Eine Sanierung ist nicht wirtschaftlich darstellbar. Daher muss die Bruchstraße grundhaft erneuert werden. Die Bruchstraße hat einen breiten Querschnitt mit Gehwegen, Parkstreifen, Grünstreifen und altem Baumbestand. Vor einer grundhaften Erneuerung der Straße sollte der Straßenraum überplant werden, um zum Beispiel ein Angebot für Radfahrer zu schaffen.
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Im städtischen Haushalt sind bisher keine Mittel für Planung und Neubau der Bruchstraße eingestellt. Daher ist derzeit nicht absehbar, wann ein Neubau realisiert werden kann. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h kann daher in absehbarer Zeit nicht aufgehoben werden.
Stadt Mönchengladbach vom 25.05.2023