Kommunale Wärmeplanung: Schnell und gut gedacht ist nicht immer gut gemacht.
Mönchengladbach will mit einer der ersten Kommunen im Land sein und schon im Dezember 2023 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. RP vom 15.06.2023
Damit bringt sie viele Hauseigentümer in unnötigen Zugzwang.
Man soll beim geplanten Heizungsgesetz die Bürger der Stadt Mönchengladbach nicht unter Zeitdruck setzen.
Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hatte sich am vergangenen Dienstag auf wesentliche Änderungen an dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), also dem Heizungsgesetz, verständigt. Der Bundestag soll das Gesetz den Plänen zufolge möglichst noch vor der Sommerpause verabschieden.
Der Kompromiss der Ampel-Bundesregierung beim Heizungsgesetz sieht vor, dass dessen Regelungen erst greifen sollen, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Bis spätestens 2028 muss das geschehen.
Mönchengladbach will aber bereits im Dezember 2023 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Dieses voreilige Planung dürfe nun nicht zur Benachteiligung der Hauseigentümer werden, die so schon ab 2024 diese Gesetz umsetzen müssten.
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Steigen Mietnebenkosten vorzeitig durch übermotivierten Klimaschutz?
Schon eine Vielzahl von bundesweiten Kommunalvertretern haben davor gewarnt, dass für die Bürgerinnen und Bürger dort schon bald die strengen Regeln beim Heizungstausch gelten, während in Ländern ohne Wärmeplanung die Bürgerinnen und Bürger mehr Zeit bekämen. Das sei unfair. Es brauche Klarheit und gleiche Regeln für alle.