Der Stadtrat ist das oberste Entscheidungsgremium einer Kommune. Er wird ebenfalls von den Bürgern gewählt und trifft Entscheidungen in wichtigen Angelegenheiten wie Haushalt, Steuern und öffentliche Einrichtungen.
- Aufgaben der gewählten Kommunalpolitiker
- Was macht Verwaltung
- Wer kontrolliert Kommunen auf ihre verwaltungsgerechte Arbeit?
- Was versteht man unter der kommunalen Selbstverwaltung?
- Welche Merkmale weist das kommunale Selbstverwaltungsrecht auf?
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Aufgaben der gewählten Kommunalpolitiker
Sie formuliert einerseits die politischen Entscheidungen des Rates mit und versucht andererseits, die Bürger durch Anhörungen und Befragungen in die Willensbildung miteinzubeziehen.
Als direkt gewählter Vertretung der Bürgerschaft kommt neben seiner Funktion als Richtliniengeber eine weitere sehr wichtige Aufgabe zu: die Kontrolle der Verwaltung. Um diese Kontrollfunktion wahrnehmen zu können, müssen sich die Mitglieder in den Bezirksvertretungen und der Stadträte über die Arbeit und Vorhaben der Verwaltung informieren können.
Was macht Verwaltung
Als administrativer Teil der Exekutive, der sogenannten ausführenden Gewalt, dient die öffentliche Verwaltung dem Vollzug und der Konkretisierung politischer Entscheidungen der Legislative. Die Verwaltung ist also der Politik gegenüber verantwortlich.
Wer kontrolliert Kommunen auf ihre verwaltungsgerechte Arbeit?
Die Kommunalaufsicht ist das Spiegelbild der kommunalen Selbstverwaltung. In allen Bundesländern gibt es daher entsprechende Aufsichtsgremien. Die Kommunalaufsicht über die Verwaltung der Stadt Mönchengladbach übernimmt die Bezirksregierung Düsseldorf.
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Was versteht man unter der kommunalen Selbstverwaltung?
Die kommunalen Selbstverwaltung ist das Recht der Kommunen in Deutschland, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich zu regeln (Art. 28,2 GG). Die Kommunen handeln mit eigenen Mitteln unter Beteiligung ehrenamtlicher Bürger in den Ausschüssen der Stadt, in den Bezirksvertretungen und im Stadtrat.
Welche Merkmale weist das kommunale Selbstverwaltungsrecht auf?
Es manifestiert sich insbesondere in bestimmten Hoheitsrechten.
- Gebietshoheit.
- Planungshoheit.
- Satzungshoheit.
- Finanzhoheit.
- Organisations- und Personalhoheit.
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