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Grundsteuererhöhung „B“ betrifft alle

Grundsteuererhöhung „B“ betrifft auch alle Mieter

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Stadt Mönchengladbach und betrifft bei weitem nicht nur die Haus- und Grundstückseigentümer. Auch Mieter sind über die Nebenkostenabrechnung davon betroffen.

Die landesweiten Durchschnittswerte zeigen, dass Gewerbegrundstücke in den Messzahlen um 22 Prozent absinken. Das heißt, es gibt bei gleichem Hebesatz eine massive Entlastung für Gewerbegrundstücke.

FDP kritisiert NRW-Grundsteuer: Intransparentes Bürokratiemonster, belastet Wohneigentümer und Mieter überproportional

FDP NRW

Für Eigenheimbesitzer und Mieter wird es eine Steuererhöhung durch die „Hintertür“, da vmtl. der aktuelle Hebesatz von 620 Prozent nicht angehoben wird, aber die Bemessungsgrundlage erheblich gestiegen ist. Da kommen schnell mal zwischen 300 € bis 500 € im Jahr zusammen.

Rik Steinheuer, Chef des Steuerzahlerbundes NRW: „In diesem Jahr erhöhten nicht nur viele Kommunen die Grundsteuer B, sondern die Anhebungen fielen vielerorts auch sehr hoch aus. Nordrhein-Westfalen hatte im bundesweiten Vergleich bisher schon die höchsten Grundsteuer-B-Hebesätze unter den Flächenländern. Angesichts der Entwicklung, die sich für dieses Jahr abzeichnet, dürfte unser Bundesland diesen negativen Spitzenplatz behalten“, so Steinheuer.

Um gegenzusteuern, sei Zurückhaltung gefordert, wenn es darum gehe, nicht immer wieder neue Aufgaben ins Leben zu rufen. Erst recht ohne ausreichende Gegenfinanzierung. Unter anderem sollte auch eine drastische Verringerung verwaltungsaufwändiger Förderprogramme angegangen werden.

In Zeiten höherer Zinsen rächt es sich auch, dass für die hohen Altschulden vieler NRW-Städte immer noch keine tragfähige Lösung gefunden worden ist. Die Kommunen müssten sich aber auch an die eigene Nase fassen. Die Möglichkeiten, zum Beispiel durch interkommunale Zusammenarbeit und konsequente Digitalisierung Einsparpotentiale zu heben, sind bei weitem noch nicht ausgereizt.

Mönchengladbach im Umland an der Spitze

Bereits seit Anfang 2016 beträgt in Mönchengladbach der Hebesatz für die Grundsteuer A (das betrifft die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) 240 Prozent und für die Grundsteuer B (alle sonstigen Grundstücke) 620 Prozent.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt der Stadtrat in Mönchengladbach fest. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt. Der aktuelle Hebesatz in Mönchengladbach mit 620 % über den Hebesätzen im Umland.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Viersen 480 % und in Jüchen 515 %. Die Grundsteuer in Willich wird anhand eines Hebesatzes von 495 % berechnet.

Hier eine Übersicht der Grundsteuer B im Umland:

  • Erkelenz 390 %
  • Schwalmtal 480 %
  • Viersen 480 %
  • Jüchen 495 %
  • Willich 495 %
  • Wegberg 550 %
  • Korschenbroich 590 %
  • Mönchengladbach 620 %
  • Krefeld 533 %
  • Neuss 495 %

Wie berechne ich meine Grundsteuer B

Grundsteuerbemessungsbetrag x Hebesatz= Grundsteuer B

Beispiel: Liegt der Grundsteuerbemessungsbetrag bei 100 € und der Hebesatz bei 450, so multipliziert man 100 € x 4,5 = 450 € Grundsteuer im Jahr.

Wird die Grundsteuer B auf die Mieter umgelegt

Die Grundsteuer B ist laut Betriebskostenverordnung eine umlagefähige Nebenkostenart und somit auf die Mieter umlegbar.

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