Immer wieder werden E-Scooter und wie hier noch ein Einkaufswagen, durch Unbekannte in die Mülforter Niers geworfen. Eigentlich sind E-Scooter ein gute Sache zudem werden sie im Stadtgebiet gerne angenommen.
E-Scooter überall verfügbar zu machen, aufzunehmen und zu nutzen ergibt Sinn, in der Realität werden diese aber auch überall abgestellt, abgelegt. Im schlimmsten Fall liegen sie quer über Gehwegen, in Grünanlagen oder wie hier in Mülfort ständig in der Niers.
Nur scheint das Nutzungskonzept der Anbieter zulasten und zum Ärgernis der Bürger und nicht zuletzt auch der Umwelt zu gehen.
Was kann man aktuell dagegen unternehmen?
Aufgrund der bislang vorherrschenden Rechtsmeinung waren regulierende Eingriffe der Ordnungsbehörden nur sehr eingeschränkt in einzelnen Extremfällen möglich, in denen Verkehrswege nicht mehr passierbar waren.
Kann Freiwilligkeit und Kooperation der Anbieters Abhilfe schaffen?
Aufgrund der aktuellen Rechtslage befindet sich die Verwaltung zurzeit in einer Prüfung, um der Verwendung von Elektrotretrollern angemessen und rechtskonform zu begegnen. Aufstellorte und spezielle Parkraumgebiet müssen abgestimmt und ausgewiesen.
Mönchengladbach fehlt ein Konzept, dass den Verleih und Nutzung von E-Scootern regulieren.
Insbesondere sollen Möglichkeiten zur Regulierung von E-Scootern geprüft werden und ob sie dann nur noch Kostenpflichtiger Inhalt auf dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden dürfen und auf welchen Flächen das sein könnte. Bisher dürfen sie achtlos auf den Gehwegen abgestellt werden und versperren damit oftmals Fußgängern den Weg.
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Aber die Nutzung der E-Scooter zu Verteuern ist wohl auch nicht die Lösung.
Das Gesamtkonzept soll aber noch mehr aufzeigen, nämlich, welche angemessene Sondernutzungsgebühr pro Fahrzeug und Jahr angesetzt werden könnte für den gewerblichen Verleih von E-Scootern. Die Stadt Köln etwa verlangt bis zu 130 Euro je E-Scooter der privaten Verleiher in ihrem Stadtgebiet.
Halterhaftung, wie im Kfz Bereich, gibt es für E-Scooter nicht.
Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht. Eine Halterhaftung, wie im Kfz Bereich, gibt es für E-Scooter nicht. Der Nutzer der E-Scooter muss jedoch mehr in die Pflicht genommen werden. Die persönlichen Daten der Nutzer liegen den Betreibern vor und sollten den Ordnungsbehörden, zwecks Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, zur Verfügung gestellt werden. Hierfür muss jedoch eine gesetzliche Grundlage geben geschaffen werden.