Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in ihrer Sitzung vom 11.12.2024 die Grundsteuer B erhöht. Eigenheimbesitzer zahlen deutlich mehr.
Die Gründe für die Grundsteuer-Erhöhungen sind vielfältig, wie auch bei der Steuerwehr-Tour des BdSt NRW deutlich wurde. Zu nennen sind unter anderem der sehr hohe Lohnabschluss im öffentlichen Dienst, die hohe Inflation und hohe Energiekosten der vergangenen Jahre, die Zinswende, die schwächelnde Konjunktur, ständig steigende kommunale Soziallasten, der Unterhaltungsstau der kommunalen Infrastruktur, die Investitionen in den Klimaschutz, hohe Kosten zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen, die kommunale Wärmeplanung, die Vorbereitung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich, das ungelöste Altschuldenproblem der Kommunen und unzureichende Landesmittel im kommunalen Finanzausgleich.
Mönchengladbach hat seinen Hebesatz der Grundsteuer B von 620 Prozentpunkten auf 792 erhöht.
Die Grundsteuerreform
Noch sind nicht alle Auswirkungen der Grundsteuerreform ab 2025 absehbar. Deshalb sind die derzeitigen Erhöhungen der Hebesätze kritisch zu hinterfragen. Das Finanzministerium hat vor knapp einem Monat die aufkommensneutralen Hebesätze veröffentlicht, auf deren Basis die Städte und Gemeinden in NRW die Reform für die Kommune aufkommensneutral umsetzen können. Das heißt, sie sollen mit den neuen Hebesätzen für 2025 die gleichen Einnahmen erzielen können wie auch 2024.
Zusätzlich hat das Finanzministerium gesplittete aufkommensneutrale Hebesätze veröffentlicht. Sie unterscheiden zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken (Gewerbe). Der nordrhein-westfälische Landtag hat Anfang Juli beschlossen, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, solche differenzierten Grundsteuer B-Hebesätze einzuführen. Dies hatte der BdSt NRW in zwei Anhörungen im Landtag als kurzfristige Abfederung einer durch die Reform entstandenen häufig zu verzeichnenden Unwucht zu Lasten der Wohngrundstücke gefordert, um die in ganz NRW unterschiedlich vorkommende Lastenverschiebung auszugleichen.
Sowohl durch die Reform als auch durch die Anwendung der aufkommensneutralen Hebesätze kann es zu individuellen Mehrbelastungen bzw. individuellen Entlastungen kommen. Seine voraussichtliche Belastung durch die Grundsteuer kann jede und jeder mit seinem Grundsteuerbescheid und den veröffentlichten aufkommensneutralen Hebesätzen des Finanzministeriums berechnen. Die versprochene Aufkommensneutralität bedeutet nur, das Steueraufkommen der einzelnen Kommune soll nicht höher oder niedriger ausfallen als vor der Reform.
Die BdSt-Forderungen
Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler NRW gibt es mehrere Stellschrauben, an denen jetzt gedreht werden muss. Zum einen ist das Land in der Pflicht, die grundsätzliche Finanzausstattung der Kommunen zu verbessern und gleichzeitig die verwaltungsaufwändigen Förderprogramme abzubauen. Die Konnexität muss beachtet werden und ein nachhaltiges Konzept einer Altschuldenlösung muss schnell her. Auf der anderen Seite müssen alle Kommunen ihre Kraftanstrengungen zur Haushaltskonsolidierung weiter intensivieren. Es gilt, die Einsparpotenziale durch beispielsweise interkommunale Zusammenarbeit oder Verbesserung der Gewerbestruktur auszunutzen. Außerdem müssen bestehende Standards evaluiert und hinterfragt werden.
Der Bund der Steuerzahler hält darüber hinaus das Bundesmodell der Grundsteuerreform für verfassungswidrig und hat gemeinsam mit Haus & Grund bundesweit mehrere Klagen eingereicht. Spätestens nachdem das Bundesverfassungsgericht die Erhebung der Grundsteuer erneut als verfassungswidrig bewertet hat, sollte die Grundsteuer abgeschafft werden. Zur Kompensation der Einnahmeausfälle der Kommunen gibt es bereits verschiedene Ansätze. So könnten die Kommunen beispielsweise ein Hebesatzrecht auf die Einkommensteuer und Körperschaftssteuer erhalten sowie einen größeren Anteil an der Umsatzsteuer. Die Grundsteuer sollte also in Zukunft nicht ständig neu reformiert werden, sondern durch andere steuerliche Finanzierungsmöglichkeiten für die Kommunen ersetzt werden.
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