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TemporÀrer Parkausweis als vorlÀufige Parkerleichterung

Sie haben keinen Schwerbehindertenausweis, sind aber in der MobilitÀt eingeschrÀnkt?

Der VDK Mönchengladbach wird immer wieder gefragt, wie man einen  â€žTemporĂ€ren Parkausweis“ erhĂ€lt.

Der temporĂ€re Parkausweis ist eine zeitlich befristete Möglichkeit, vorĂŒbergehend Behinderten Hilfe in ihrer MobilitĂ€t zu geben. Dies kann der Fall sein nach Gelenk-, Knie- oder HĂŒftoperationen, SchlaganfĂ€llen, Krebstherapien, vorĂŒbergehenden Sehbehinderungen und Ă€hnlichen behindernden Erkrankungen.

Bedingung: der Facharzt fĂŒllt eine Bescheinigung aus, in der er die Notwendigkeit einer vorĂŒbergehenden Parkerleichterung attestiert. Diese wird nun beim Ordnungsamt der Stadt Mönchengladbach eingereicht, welche dann den temporĂ€ren Parkausweis ausstellt.

Maßgeblich ist nur die vorĂŒbergehende, weniger als 6 Monate dauernde außergewöhnliche MobilitĂ€tseinschrĂ€nkung, sodass die Feststellung eines Grades der Behinderung nach SGB IX nicht zulĂ€ssig ist.

Der temporĂ€re Parkausweis gilt nur fĂŒr das Gebiet Mönchengladbach!

Dieser Parkausweis, der einmalig fĂŒr die Dauer von maximal 6 Monaten ausgestellt wird, berechtigt nicht zum Parken auf SchwerbehindertenparkplĂ€tzen. Er gilt allerdings nur im Stadtgebiet der ausstellenden Genehmigungsbehörde, hier der Stadt Mönchengladbach. Eine VerlĂ€ngerung ist möglich, wenn die Voraussetzungen unverĂ€ndert sind. Auch fĂŒr Menschen, die einen permanenten Parkausweis beantragt, diesen aber noch nicht erhalten haben, kann der temporĂ€re Parkausweis schon vorab eine große Hilfe sein.

Erlaubte Ausnahmen von den Parkvorschriften

  • an Stellen, an denen das eingeschrĂ€nkte Haltverbot angeordnet ist, darf bis zu drei Stunden geparkt werden,
  • im Bereich eines Zonenhaltverbots, in dem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist, darf die zugelassene Parkdauer ĂŒberschritten werden,
  • an Stellen, die durch Zeichen „Parken“, „Parkraumbewirtschaftungszone“ oder „Parken auf Gehwegen“ gekennzeichnet sind und fĂŒr die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, darf ĂŒber die zugelassene Zeit hinaus geparkt werden,
  • in FußgĂ€ngerzonen, in denen das Be- und Entladen fĂŒr bestimmte Zeiten freigegeben ist, darf wĂ€hrend der Ladezeit geparkt werden,
  • an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten darf ohne GebĂŒhr und zeitliche Begrenzung geparkt werden,
  • auf ParkplĂ€tzen fĂŒr Bewohner darf bis zu 3 Stunden geparkt werden,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen darf außerhalb der gekennzeichneten FlĂ€chen geparkt werden, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

Alle Erleichterungen gelten, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulÀssige Parkzeit betrÀgt 24 Stunden.


Hier der Link zur Homepage der Stadt Mönchengladbach und Herunterlademöglichkeit des fachÀrztlichen Vordrucks:

https://service.moenchengladbach.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/818618/show