Erste Stadt verbietet E-Scooter
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat per Eilantrag entschieden, dass E-Scooter ab Samstag nicht mehr auf Straßen und Bürgersteigen abgestellt werden dürfen. Mönchengladbach prüft seit einem Jahr.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat per Eilantrag entschieden, dass E-Scooter ab Samstag nicht mehr auf Straßen und Bürgersteigen abgestellt werden dürfen. Mönchengladbach prüft seit einem Jahr.
Immer wieder werden E-Scooter durch Unbekannte in die Mülforter Niers geworfen. Halterhaftung, wie im Kfz Bereich, gibt es für E-Scooter nicht.
Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht. Eine Halterhaftung, wie im Kfz Bereich, gibt es für E-Scooter nicht. Der Nutzer der E-Scooter muss jedoch mehr in die Pflicht genommen werden.