Zum Inhalt springen
Startseite » NEW AG darf Strombezug drosseln

NEW AG darf Strombezug drosseln

Die Energiewende und ihre unbedachten Früchte.

Bei drohenden Ausfällen – etwa durch zu viele gleichzeitig betriebene Wärmepumpen – sollen die Netzbetreiber den Energiebezug von E-Autos drosseln dürfen. Preis­anreize sollen verhindern, dass es so weit kommt.

Das Problem ist technischer Natur – und hat weitreichende Folgen: Die lokalen Stromnetze in Deutschland sind für Massen von Elektroautos und Wärmepumpen noch nicht ausgelegt – deswegen sollen Netzbetreiber den Strombezug vorübergehend drosseln dürfen, um Stromausfälle zu verhindern. Das bedeutet für Verbraucher zum Beispiel: Das Laden eines E-Autos dauert länger.

Sind die Stromkunden mit einem „alten Stromzähler“ von der geplanten Stromdrosselung verschont, da diese nicht wie die Smart Meter fern ausgelesen und gesteuert werden können?

Ein am Freitag vorgestelltes neues Konzept der Bundesnetzagentur sieht aber auch vor: Verbraucher sollen über sogenannte variable Netzentgelte die Möglichkeit bekommen, Geld zu sparen.

Siehe auch: Smart Meter: Neue Zähler – kommt die Strom-Rationierung durch die Hintertür?

Hoher Energiebedarf Der Stromverbrauch in Deutschland wird in den kommenden Jahren deutlich steigen, wie schon heute abzusehen ist. Denn im Verkehrssektor sollen Millionen von Elektroautos dazu beitragen, dass Klimaziele erreicht werden. In Häusern sollen Millionen Wärmepumpen eingebaut werden – im Zuge der Wärmewende, die durch das Heizungsgesetz seit Monaten in den Schlagzeilen steht.

Der Haken: Sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie private Ladeeinrichtungen für E-Autos und Wärmepumpen aber haben eine höhere Leistung als die meisten der normalen Haushaltsgeräte, wie Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, sagte. Sie bräuchten zudem oftmals stärker gleichzeitig Strom. Darauf aber sei der größere Teil der Niederspannungsnetze aktuell noch nicht ausgelegt.

Überarbeitete Regeln Die Bundesnetzagentur kann nach einer Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes Regelungen zur „netzorientierten Steuerung“ treffen, wie es dort heißt. Die Behörde hatte dazu im vergangenen Herbst ein Eckpunkte-Papier veröffentlicht, das von Verbänden teils massiv kritisiert worden war – Verbände befürchteten „Komforteinbußen“ etwa beim Laden von E-Autos.

Müller stellte nun einen überarbeiteten Entwurf vor, zu dem sich Verbände äußern können. Bis Herbst will die Behörde definitiv entscheiden, welche Vorgaben es von 2024 an gibt. „Wenn wir nicht handeln, dann droht ein Szenario, dass Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos womöglich nur verzögert angeschlossen werden können oder sogar häufiger pauschal abgeschaltet werden müssen, um Netzstabilität zu gewährleisten“, sagte Müller. Denkbar wäre das zum Beispiel, wenn viele Menschen mit E-Autos werktags zu einer bestimmten Zeit nach Hause kommen und das Auto laden wollen.

Netzüberlastung verhindern – aber wie? Die Bundesnetzagentur bleibt bei ihrer Grundlinie: Netzbetreiber dürfen den Anschluss neuer Anlagen künftig nicht mehr mit Verweis auf eine mögliche lokale Überlastung ihres Netzes ablehnen oder verzögern. Im Gegenzug soll der Netzbetreiber, wenn eine akute Bedrohung oder Überlastung des Netzes droht, den Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen temporär dimmen, sagte Müller – und betonte: „Nur dimmen.“ Es gehe also nicht um vollständige Abschaltungen. „Wir gehen davon aus, dass Eingriffe des Netzbetreibers die zwingende Ausnahme bleiben“, sagte Müller.

Ganzen Artikel lesen: http://rp-epaper.s4p-iapps.com/artikel/1182537/27174101