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Mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren?

Darf man mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren?

Ist es erlaubt, mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren? Diese Frage sorgt im Verkehr immer wieder für Diskussionen.

Bei dem Vorfall hielt ein Polizist einen Fahrradfahrer an. Er begründete das Anhalten damit, dass der Radler mit seinem Fahrrad über einen Zebrastreifen gefahren ist, was verboten sei. Der Radfahrer erwiderte, dass er den Zebrastreifen auf dem Rad überqueren dürfe, solange er legal dort hinkomme und keinem Autofahrer die Vorfahrt nehme. Doch wer von den beiden hat nun recht?                        

Nur wer sein Fahrrad schiebt, darf Autos zum Anhalten bringen

In diesem Fall hat tatsächlich der Radfahrer recht. Denn solange er auf seinem Fahrrad keine Fußgänger behindert und keinem querenden Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt nimmt, darf er den Zebrastreifen fahrend überqueren. Ein Schieben ist also nicht unbedingt notwendig.

Nur Fußgänger haben auf dem Zebrastreifen Vorrang

Allerdings haben auf einem Zebrastreifen nur Fußgänger Vorrang, Radfahrer hingegen nicht. Wenn also ein Auto kommt, darf ein Radfahrer auf seinem Fahrrad das Auto nicht zum Anhalten zwingen. Wartet der Fahrradfahrer nicht, bis das Auto den Zebrastreifen passiert hat und fährt trotzdem, stellt dies eine vermeidbare Behinderung anderer dar und es wird ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro fällig. Wer sein Fahrrad schiebt, zählt übrigens als Fußgänger.

Radfahren auf dem Gehweg kann bis zu 55 € Bußgeld kosten

Das Überqueren des Zebrastreifens auf dem Fahrrad hat jedoch Tücken. Wer auf dem Gehweg radelt, bevor er auf den Zebrastreifen fährt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 55 Euro rechnen –  wegen unerlaubten Fahrens auf dem Gehweg und Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer beim Überqueren des Zebrastreifens.

Bei einem Unfall kann dem Fahrradfahrer zudem eine Mitschuld zugesprochen werden.