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Kommunale Wärmeplanung betrifft uns alle

Mit der kommunalen Wärmeplanung will die Stadt Mönchengladbach ein strategisches Planungsinstrument erarbeiten, um die Wärmewende individuell und standortspezifisch zu gestalten.  Die Stadt Mönchengladbach kann die Wärmeplanung selbst übernehmen oder mithilfe von geeigneten Dienstleistenden erstellen lassen.

Anfang 2024 soll die kommunale Wärmeplanung parallel zu einem Energiekonzept für Mönchengladbach vorliegen, heißt es aus dem Rathaus. 

In Nordrhein-Westfalen ist für die erste Jahreshälfte 2024 die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für die kommunale Wärmeplanung vorgesehen.

Ziel ist es, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu sein.

Quelle: https://www.energy4climate.nrw/waerme-gebaeude/kompetenzzentrum-waermewende-nrw/kommunale-waermeplanung

Verknüpfung mit dem Heizungsgesetz

Das Gesetz für kommunale Wärmeplanung ergänzt damit das lange umstrittene Gesetz zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen. Denn erst, wenn eine solche Wärmeplanung vorliegt, sollen Eigentümer verpflichtet werden, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien (Wind- und Sonnenenergie, ⁠Biomasse⁠, Geothermie und Wasserkraft) zu heizen, wenn ihre alte Heizung kaputt geht. Ausnahme sind Neubaugebiete, wo diese Pflicht bereits ab 2024 gilt.

Es liegt jedoch beim Rat der Stadt Mönchengladbach, die Wärmeplanung zu verantworten und einen Ratsbeschluss zum Wärmeplan zu erlassen.

Im Rahmen der hoheitlichen Aufgaben der Stadt Mönchengladbach können die Wärmepläne schließlich verbindlich festgelegt werden, beispielsweise durch die Bauleitplanung, und damit weitgehend Rechts- und Planungssicherheit für Investitionen in eine zukunftsfähige Infrastruktur geschaffen werden. 

Zielszenario sollte lauten: Den Wärmeplan in der Öffentlichkeit zu präsentieren und im Anschluss politisch mit einem Ratsbeschluss zu untermauern

Sobald die NEW ein priorisiertes Szenario gefunden hat, kann es politisch untermauert werden, um die Umsetzungsverbindlichkeit zu bekräftigen. Dafür wird das Ergebnis des Abstimmungsprozesses den politischen Gremien vorgelegt und ein Beschluss zur Festlegung auf diese Ausrichtung der Wärmeplanung (Zielszenario) erwirkt.

Die Festsetzung und die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit obliegt der Stadt Mönchengladbach. Die Entscheidung für das ausgewählte Wärmeszenario hingegen liegt beim Rat der Stadt Mönchengladbach. Der Ratsbeschluss sieht die Umsetzung des Wärmeplans dann vor.

Quelle: Kommunale Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen – Orientierungshilfe – 1. Baustein Schritt für Schritt zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans. Düsseldorf.