Die CO₂-Abgabe in Deutschland steigt seit Jahren kontinuierlich – und mit ihr die Belastung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Zuletzt wurde der Preis pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid im Januar 2025 auf 55 Euro angehoben. Und es ist kein Ende in Sicht: Bis 2030 ist eine weitere deutliche Steigerung der CO₂-Bepreisung vorgesehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Preisaufschlag betrifft viele alltägliche Lebensbereiche:
- Heizen mit Öl oder Gas wird teurer
- Benzin- und Dieselpreise steigen weiter
- Industrie und Transport geben steigende Kosten über kurz oder lang an die Endkunden weiter
Damit wird die CO₂-Abgabe zu einem spürbaren Preistreiber im Alltag – insbesondere für Menschen mit niedrigem Einkommen, für Pendler, Mietern und Familien.
Politisch gewollt – aber mit Ausgleich?
Die CO₂-Bepreisung ist Teil einer gedachten langfristigen Strategie, um klimafreundliches Verhalten zu fördern und Investitionen in saubere Technologien attraktiver zu machen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Bürgerinnen und Bürger einen finanziellen Ausgleich in Form eines sogenannten Klimagelds erhalten – pro Kopf und unabhängig vom Einkommen.
In den Koalitionsverhandlungen wurde das Klimageld gestrichen.
Was passiert stattdessen mit dem Geld?
Die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung fließen nun in den Klima- und Transformationsfonds. Aus dieser Abgabe sollen künftig Maßnahmen zur Entlastung, etwa beim Industriestrompreis und Stromnebenkosten, finanziert werden.
Kritiker bemängeln, dass dies keine direkte Rückzahlung an die Bürger darstellt und vor allem nicht sozial ausgewogen ist.
Siehe auch ...
Bürger zahlen ihre kommende Strompreissenkung über die Heizöl-, Gas- und Spritkosten
Die CO₂-Abgabe ist aber nur dann gesellschaftlich tragbar, wenn die Belastung fair verteilt wird. Ohne ein Klimageld bleibt der Eindruck: Verbraucher zahlen darauf, während die Kompensation in unkonkreten Fördermaßnahmen aufgeht.
Das Klimageld bleibt es ein nie eingelöstes Versprechen. Die Kosten werden für die Bürger nicht mehr aus der „linken Tasche“, sondern aus der „rechten Tasche“ bezahlt.