Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Stadt Mönchengladbach (Katzenschutzverordnung) kommt!
Der Rat der Stadt Mönchengladbach wird am 13.12.2023 die Katzenschutzverordnung auf den Weg bringen.
Diese Verordnung dient dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine hohe Anzahl dieser Tiere innerhalb des Stadtgebiets zurückzuführen sind.
Stadt Mönchengladbach kann anordnen, die Katze unfruchtbar machen zu lassen
Diese Verordnung verpflichtet Halter von Freigängerkatzen, eine Unfruchtbarmachung, sofern nicht schon geschehen, zu veranlassen. Des Weiteren sieht die Verordnung vor, frei lebende Katzen ohne Halter ersatzweise einer Unfruchtbarmachung zuzuführen. Die Ordnungsbehörde in Mönchengladbach bedient sich dabei der Hilfe der ortsansässigen Tierschutzorganisationen.
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Die Stadt Mönchengladbach kann freilebende Katzen kennzeichnen, registrieren und unfruchtbar machen lassen.
Diese vorgelegte Katzenschutzverordnung entspricht weitgehend einer Musterverordnung, die das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW den Kommunen empfohlen hat. Ebenso wie die anderen NRW-Großstädte dies getan haben, orientiert sich auch die Stadt Mönchengladbach an dieser Musterverordnung.
Die Kosten der Kennzeichnung und Registrierung von Freigängerkatzen sowie der Unfruchtbarmachung trägt die Haltungsperson.
![](https://i0.wp.com/henning.haupts.org/wp-content/uploads/2023/06/Katzenschutzverordnung.jpg?resize=600%2C401&ssl=1)