OVG kippt Warnhinweise in Stadtbücherei – Sieg für die Meinungsfreiheit! 📚
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden: Staatliche Warnhinweise vor „umstrittenen Inhalten“ in Büchern haben in Bibliotheken nichts zu suchen. „Das Urteil ist ein Sieg für die freie Meinungsbildung in unserer Demokratie! Bibliotheken sind Orte der Vielfalt, nicht der Vorzensur. Es ist nicht Aufgabe des Staates, den Bürgern Bewertungen oder Warnungen mitzugeben, bevor sie sich eine eigene Meinung bilden“, erklärt unsere kulturpolitische Sprecherin Yvonne Gebauer.
Wir Freie Demokraten begrüßen das Urteil als starkes Signal für Meinungsfreiheit und gegen staatliche Bevormundung. ⚖️ Warnhinweise wie in Münster gefährden den freien Diskurs und widersprechen der Neutralitätspflicht öffentlicher Einrichtungen.
Wir sind der festen Überzeugung: Jeder Mensch hat das Recht, sich frei, unbeeinflusst und selbstständig eine Meinung zu bilden. Das muss auch in städtischen Bibliotheken gelten. 📖
