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Umgang mit Schottergärten


Mönchengladbach kann seit Jahresbeginn leichter gegen Kies- und Schottergärten vorgehen.

Die verschärfte Landesbauordnung schließt diese bei der Gartengestaltung explizit aus. Auch ein Rückbau bestehender Anlagen sind möglich. Das gilt es für Gartenbesitzer zu beachten.

Was Sie über die schärferen Regeln in NRW wissen müssen

Seit dem 01.01.2024 gilt eine geänderte Bauordnung NRW. Versiegelte Flächen u. a. Schottergärten nahmen nehmen in den NRW-Städten zu. In der Bauordnung NRW wurde nun, für nicht überbaute Flächen, durch das Landesparlament die entsprechende Vorschrift im § 8 BauO NRW geändert und nachgeschärft. Hierzu erfolgte ein umfassender Bericht.

Die NRW-Landesbauordnung hält fest, dass Schotterungen und Kunstrasen keine zulässige Nutzung des eigenen Gartens darstellen. Damit soll verhindert werden, dass Eigenheimbesitzer das Verbot umgehen, indem sie einige Pflanzen in ihren Schottergarten stellen. Problematisch laut Verordnung sind demnach auch mit Vlies abgedeckte und mit organischen Mulchmaterialien bestückte Flächen, die nur spärlich bepflanzt sind. Von der Neuregelung erhofft sich das Land, dass Kies- und Schottergärten komplett verschwinden.

Sind Schottergärten und Kunstrasen in ganz NRW verboten?

Ja, spätestens seit 2019 gilt in der Landesbauordnung ein Begrünungsgebot. Streng genommen gilt dieses Gebot sogar schon seit 2000. Konkret steht in der Landesbauordnung: nicht überbaute Flächen müssen wasseraufnahmefähig gestaltet und begrünt werden. Ausgenommen sind Flächen, die für eine andere zulässige Nutzung gebraucht werden: etwa zulässige Stellplätze, Einfahrten oder Unterstände für Mülltonnen. Zudem haben Gemeinden für einzelne Gebiete schon vor 2019 in sogenannten Vorgartensatzungen Vorschriften zur Gestaltung der Gartenflächen gemacht. Auch über viele Bebauungspläne wurde in der Vergangenheit festgelegt, dass Schotterungen unzulässig sind.

Plastikrasen und Schottergärten sind wenig attraktiv!

Ab 2024 kommt nun eine begriffliche Klarstellung in die Landesbauordnung: Schotterungen und Kunstrasen sind keine zulässige Gestaltung von nicht überbauten Flächen. Im Klartext: Schottergärten und auch Kunstrasen waren in NRW schon lange verboten – die neue Landesbauordnung stellt das jetzt nur noch einmal ganz explizit klar und will so letzte Zweifel aus dem Weg räumen. Daraus ergibt sich auch: Das Verbot galt auch schon vorher, also auch für bereits bestehende Schottergärten.

Gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen NRW-Städten?

Das Begrünungsgebot gilt in ganz NRW, unabhängig von den Regeln der einzelnen Städte. Aber Städte können zusätzliche Vorgaben machen. So haben Städte und Kommunen in der Vergangenheit über ihre Gestaltungssatzungen oder Bebauungspläne eine bestimmte Auswahl und Zahl von Pflanzen festgelegt. Vereinfacht gesagt: In einzelnen Städten können strengere Vorgaben für die Gestaltung von (Vor-)Gärten erlassen werden.

Welche Strafe droht, wenn ich einen Schottergarten anlege?

Die meisten Städte in NRW setzen selten – zumindest nicht sofort – auf das Mittel der Bauordnungsverfügung. Sie ordnen also – zumindest bislang – selten einen Rückbau an. Schottergärten werden wegen des Verstoßes gegen die Landesbauordnung oder kommunale Vorschriften auch noch relativ selten als Ordnungswidrigkeit geahndet. Aber beides sind durchaus denkbare Mittel der Gemeinden. Sowohl in NRW als auch anderen Bundesländern mit vergleichbaren Regeln wurden solche Strafen bereits vereinzelt angeordnet. Die Städte können Ordnungsgelder verhängen oder sogar den Rückbau verlangen. Viele Städte setzen aber eher auf Information, Aufklärung und positive Anreize. Einige Städte fördern etwa die Begrünung von vorher verschotterten Flächen. Der Hintergrund: Geht man gegen einen Schottergarten vor, muss man gegen alle Schottergärten in einer Stadt vorgehen. Und das ist ein großer Aufwand für Stadtverwaltungen. Deshalb setzen diese größtenteils auf sanftere Mittel. Aber: Verlassen sollte man sich darauf nicht. Man kann die neuerliche Änderung der Landesbauordnung durchaus als Warnschuss verstehen.

Kann ein Rückbau angedroht werden?

Prinzipiell ist die Anordnung zum Rückbau von Schotter- und Kunstrasenflächen möglich. Völlig unstrittig ist: Wer seinen Schottergarten nach dem 1. Januar 2019 oder seinen Kunstrasen spätestens nach dem 1. Januar 2024 angelegt hat, der kann zweifelsfrei zum Rückbau aufgefordert werden. Denn in diesen Fällen ist unstrittig, dass die betreffenden „Gärten“ keinen Anspruch auf Bestandsschutz haben. Aber auch unabhängig von diesen Fristen wird es vermutlich für viele schwierig, sich auf den Bestandsschutz zu berufen. Denn das allgemeine Begrünungsgebot besteht in NRW schon seit 2000. Bei einer Rückbauforderung kann man es also auf einen Rechtsstreit anlegen. Die Ausgangslage für Schottergarten-Besitzer ist zuletzt aber tendenziell schlechter geworden.

Gilt das Verbot auch für bestehende Schottergärten?

Hier gilt das gleiche wie beim Rückbau: Eigentlich gilt das Verbot von Schottergärten – oder genauer gesagt das Begrünungsgebot von unbebauten Flächen – auch bei bestehenden Schottergärten. Es hat bereits einige Fälle gegeben, in denen der Rückbau bestehender Gärten von Gerichten bestätigt wurde. Insofern gilt: Besitzer von Schottergärten können hoffen, unter dem Radar zu bleiben. Sicher können sie aber nicht sein. Deshalb unser Appell: Machen Sie sich lieber frühzeitig Gedanken, wie Sie Ihren grauen Schotter-Vorgarten begrünen können.

Welche weiteren Nachteile können Schottergärten für mich haben?

Die ökologischen Nachteile und die immense Hitzeverstärkung von Schottergärten liegen auf der Hand. Zudem ist der Wasserabfluss ein Problem. Schottergärten nehmen Wasser bei Starkregen deutlich schlechter auf als begrünte Flächen. Das sorgt dafür, dass mehr Regenwasser in die Kanalisation läuft – es konnte schließlich nicht versickern. Deshalb kommt es immer häufiger zu Überschwemmungen und vollgelaufenen Kellern. Entstehen durch das angestaute Wasser Schäden an Ihrem Gebäude, werden diese unter Umständen sogar nicht von Ihrer Gebäudeversicherung übernommen. Schließlich gehört es zu Ihren Pflichten, unbebaute Flächen wasseraufnahmefähig zu gestalten. Schottergärten erfüllen diese Maßgabe meist nicht. Das gilt darüber hinaus theoretisch sogar für Schäden Dritter: Stellt sich heraus, dass eine Überschwemmung speziell durch Ihren Schottergarten ausgelöst wurde, kann das für Sie theoretisch sogar zum Haftungsproblem werden.

Zuletzt: Sie zahlen mit einem Schottergarten häufig mehr Abwassergebühren. Denn diese richten sich in der Regel nach der Größe der versiegelten Flächen. Schotterungen sind versiegelte bzw. wenigstens teilversiegelte Flächen – entsprechend kann die Stadt mehr Gebühren von Ihnen verlangen.

Was ändert sich beim Schottergarten-Verbot in NRW ab Januar 2024?

Im Kern ändert sich an der Ausgangssituation für den Verbraucher wenig. Das Gesetz stellt aber klar, dass Schotterungen und Kunstrasenflächen keine zulässige Nutzung darstellen. Es geht also in erster Linie um eine begriffliche Klarstellung. Die Landesregierung will so verhindern, dass Besitzer von Schottergärten einzelne Pflanzen aufstellen und auf dieser Basis behaupten, ihre Vorgärten wären begrünt. Außerdem geht es auch um die öffentliche Wirkung: Die Landesregierung will mit der Änderung unterstreichen, dass Schottergärten in NRW verboten sind.

Gut zu wissen: In der neuen Landesbauordnung wird auch ausgeführt, dass mit Vlies abgedeckte und organischem Mulchmaterialien bestückte Flächen ebenfalls problematisch sind, wenn die Bepflanzung fehlt oder nur spärlich ausfällt.

Weitere Infos:
https://www.moenchengladbach.de/fileadmin/user_upload/FB63/Vordrucke_und_Brosch%C3%BCren/Schottergarten_internet.pdf


Schottervorgarten Rheydt-Mülfort