Giesenkirchen: Straße „Am Alten Friedhof“ muss vollgesperrt werden Standsicherheit des Alten Kinos kann nicht mehr bestätigt werden. Stadt bereitet im Rahmen der Gefahrenabwehr nun selbst den Abbruch vor
Bereits Ende Mai hatte die städtische Bauordnung die Kleinenbroicher Straße auf Höhe der Hausnummer 3 erneut halbseitig sperren lassen, da sich der Zustand des maroden Alten Kinos in den letzten Wochen deutlich verschlechtert hatte. Nun bestätigt das Gutachten eines hinzugezogenen Prüfstatikers, dass die Standsicherheit des Gebäudes nicht mehr bescheinigt werden kann. In der Konsequenz wird die Straße „Am Alten Friedhof“ erneut vollgesperrt. Gleichzeitig betreibt die Stadt Gefahrenabwehr und bereitet nun selbst den Abbruch des privaten Gebäudes vor. So soll auch eine erneute Dauer-Sperrung der Straße verhindert werden.
Im Rahmen der Vollsperrung ist auf der Straße „Am Alten Friedhof“ die Durchfahrt zwischen Dominikus-Vraetz-Straße und Kleinenbroicher Straße nun nicht mehr möglich. Die Verbindung zwischen der Kleinenbroicher Straße und dem Kreisverkehr an der Dömgesstraße ist weiterhin gegeben. Umleitungen sind ausgeschildert und führen über die Achse Kleinenbroicher Straße, Zoppenbroicher Straße, Am Sternenfeld und Konstantinstraße.
Nachdem das Dach des Gebäudes abgesackt war, kam es Ende 2024 bereits zu einer Sperrung der Straße. Durch statische Sicherungsmaßnahmen des Eigentümers konnte die Straßensperrung Anfang 2026 vorläufig aufgehoben werden. Die statische Maßnahme diente einer kurzfristigen Sicherung bis zum Rückbau des Objektes, war aber nie auf einen dauerhaften Erhalt der bestehenden Gebäudestruktur ausgelegt.
Da der Eigentümer der Abrissverfügung bis heute nicht nachgekommen ist, geht die Stadt jetzt in die sogenannte Ersatzvornahme. Das heißt: Sie nimmt im Rahmen der Gefahrenabwehr selbst den Abbruch vor, wird die entstehenden Kosten anschließend aber geltend machen. Sobald nähere Informationen zum Zeitplan des Abbruchs vorliegen, wird die Stadtverwaltung hierzu erneut kommunizieren.

