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Städtischer Mängelmelder soll vereinfachen

Es ist wichtig, dass Bürger die Möglichkeit haben, Mängel im Stadtbild und damit Räume, die Unwohlsein vermitteln, einfach und unkompliziert an die Verwaltung zu melden. Bislang haben Bürger lediglich die Möglichkeit, Mängel über teils unterschiedliche Kontaktformulare zu melden. Für wilden Müll und Straßenschäden gibt es zusätzlich den mags-Melder.

Rückmeldungen der Verwaltung sind für die Bürger wichtig.

Über den Mängelmelder sollen Bürger mit passendem Foto des Mangels und der genauen Ortsangabe Probleme im Stadtgebiet der heutigen Zeit angemessen ventilieren können. Diese Meldung soll dann öffentlich einsehbar sein und so auch Doppelerfassungen verhindern. Durch das Anlegen von Kategorien soll eine zielgerichtete Zuständigkeit in der Verwaltung und eine schnelle Bearbeitung des Mangels erzielt werden.
Eine Verknüpfung oder Übermittlung von Mängeln, deren Bearbeitung in die Zuständigkeit der mags AöR fallen, soll eingerichtet werden.
Durch den Mängelmelder wird die Hemmschwelle zur Mängelmeldung gesenkt, da der Mitteilungsaufwand für die Bürger geringer ausfällt. Die Verwaltung erhält so Unterstützung bei der Mängelfindung und -beseitigung im Stadtgebiet.

Dies ist ein Baustein gelebter Bürgerbeteiligung, trägt nachhaltig zu einem verbesserten Stadtbild sowie einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität bei.

Nachgenannte Kriterien sollen Berücksichtigung finden:

  1. Die Meldung muss barrierearm übermittelt werden können (z.B. ohne Registrierung).
  2. Die Übermittlung von Fotos ist möglich.
  3. Die gemeldeten Mängel sind inklusive des Bearbeitungsstatus für alle Bürger online auf einer Karte und in Form einer Auflistung einsehbar.
  4. Mindestens die folgenden Mängel im öffentlichen Raum sollen über den Melder gemeldet werden können:
  • Schrottfahrzeuge und Schrottfahrräder
  • Straßenbeleuchtung / Mangelbeleuchtung
  • Defekte Ampelanlagen
  • Straßen-, Geh- und Radwegschäden
  • Wilder Müll
  • Defekte Parkscheinautomaten
  • Abgestellte Einkaufswagen
  • Defekte Sitzgelegenheiten
  • Graffiti an öffentlichen Einrichtungen
  • Mängel an Straßenbaustellen
  • Defekte / Beschädigungen an Spiel- und Bolzplätzen
  • Fehlende / falsche / defekte Beschilderung / Fahrbahnmarkierung
  • Fehlende / Defekte Abfallbehälter
  • Fehlender Grünschnitt