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Haltestellenumbau Beller Mühle

Die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestelle Beller Mühle auf dem Mönchengladbacher Stadtgebiet ist ein maßgeblicher Baustein der Inklusion aller Verkehrsteilnehmer und schafft somit eine Grundlage für die Teilhabe an der Mobilität.

Den Planungen werden dabei die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, und der mit den Behindertenverbänden abgestimmten Straßenbaudetails der Stadt Mönchengladbach zugrunde gelegt.

Für die Reihenfolge der baulichen Umsetzung wurden die Haltestellen anhand von Ein- und Aussteigerzahlen, bestehenden Bordhöhen, möglichen Umsteigebeziehungen und örtlichen Zusammenhängen (z. B. Krankenhäuser, Altenheime etc.) priorisiert. Grundlage dessen ist ein Haltestellenkataster, welches zum einen alle Haltestellen der Stadt Mönchengladbach beinhaltet.

Dieses Haltestellenkataster gibt Auskunft über die Barrierefreiheit, die Fahrgastmengen und die technischen Ausstattungen (z. B. elektronische Fahrgastinformation) der einzelnen Haltestellen. Das Priorisierungsverfahren ist mit der Inklusionsbeauftragten und den Behindertenverbänden besprochen und abgestimmt worden.

Die Haltestelle „Beller Mühle“ wird von den Linien 001 und 002 bedient und liegt in Fahrtrichtung Norden auf der Mülgaustraße im Bereich der Hausnummer 115, die Haltestelle in Fahrtrichtung Süden liegt im Bereich der Hausnummer 140.

Beide Fahrtrichtungen sollen zu Kaphaltestellen umgebaut und mit taktilen Elementen sowie 16 cm hohen Buskapsteinen ausgerüstet werden. Durch die Anordnung von Kaphaltestellen kann zum einen deutlich an Fläche im Vergleich zu einer Busbucht eingespart werden, zum anderen können deutlich breitere Aufstellflächen an der Haltestelle vorgesehen werden.

Kaphaltestellen sind vorgezogene Bürgersteigkanten, mit welchen Bushaltestellen für die ein- und aussteigenden Fahrgäste sicherer, bequemer und attraktiver gestaltet werden können.


Die Haltestelle in Fahrtrichtung Norden muss außerdem vor die Hausnummern 121 – 127 verlegt werden, da im jetzigen Bereich der Bucht eine Zufahrt und Bordsteinabsenkung vorliegt, welche nicht mit dem 16 cm hohen Buskapstein kombinierbar ist. Die Zufahrt macht den Eindruck längere Zeit nicht genutzt worden zu sein, dennoch hat sie Bestand und muss daher berücksichtigt werden. An der neuen Position der Fahrtrichtung Norden entfallen drei Parkstände, die in der alten Busbucht ausgeglichen werden können. Baumbestände sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.

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