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FDP: Keine Abgabe von Lachgas an Minderjährige

FDP kein Lachgas an Minderjährige

Die FDP-Ratsfraktion Mönchengladbach hat gemeinsam mit der CDU-Fraktion einen Antrag für eine ordnungsbehördliche Verordnung eingebracht, die den Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid („Lachgas“) an Minderjährige im Stadtgebiet untersagt. Die Vorlage wird am 9. Juli im Rat beraten.

Hintergrund ist die ausbleibende Umsetzung eines Prüfauftrags, dem der FDP-Politiker und Oberbürgermeisterkandidat Reiner Gutowski im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und Gleichstellung am 3. April 2025 nur unter einer klaren Bedingung zugestimmt hatte: „Ich habe deutlich gemacht, dass ich dem Prüfauftrag nur zustimme, wenn bis zur nächsten Ratssitzung am 12. Mai eine fertige Verordnung vorgelegt wird“, erklärt Gutowski. Diese Position sei auch vom CDU-Ratsherrn Martin Heinen bestätigt worden.

Trotz dieser Zusage wurde am 12. Mai keine entsprechende Vorlage eingebracht – und auf der ursprünglichen Themenliste für die nächste Ratssitzung am 9. Juli fand, sich ebenfalls kein Tagesordnungspunkt zur Lachgas-Verordnung. „Damit wäre die nächste Gelegenheit erst am 1. Oktober. Das ist inakzeptabel“, so Reiner Gutowski. „Wir brauchen jetzt eine klare Regelung – nicht erst in Monaten.“

Die gesundheitlichen Gefahren des Lachgas-Konsums – insbesondere für Minderjährige – sind belegt: neurologische Schäden, Bewusstlosigkeit, Herzrhythmusstörungen und sogar dauerhafte Beeinträchtigungen. Gutowski warnt: „Lachgas ist kein harmloser Partygag. Die zunehmende Verbreitung, gerade unter Jugendlichen, erfordert entschlossenes Handeln.“

Auch der Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten, Achim Wyen, fordert ein schnelles und konsequentes Vorgehen: „Wer einen Prüfauftrag beschließt, muss auch liefern. Wenn die Verwaltung trotz klarer Absprache keine Verordnung vorlegt, gefährdet sie den Gesundheitsschutz von Jugendlichen. Unsere Initiative schließt jetzt diese gefährliche Lücke.“

Die FDP sieht gemeinsam mit der CDU die Stadt Mönchengladbach in der Pflicht, ihrer Verantwortung im Rahmen der Gefahrenabwehr und des Jugendschutzes nachzukommen. Andere Städte wie Dortmund haben längst ordnungsbehördliche Verordnungen erlassen.

„Wenn die Verwaltung ihrer Verantwortung nicht nachkommt, dann tun wir es eben selbst – nach dem Motto: Nicht nur reden! Einfach mal machen! Der Schutz der Gesundheit junger Menschen duldet keinen Aufschub. Wir handeln – bevor sich das Problem weiter verschärft“, so Wyen.

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