Durchblick beim GebÀude Gesetz

Worauf bei bestehender Heiztechnik oder einem Heizungstausch ab 2024 zu achten ist

Das GebĂ€ude-Energie-Gesetz (GEG) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Die kontrovers diskutierte Neuregelung des Gesetzes legt energetische Anforderungen an Heizungen fest und sorgte in den vergangenen Monaten bei vielen Verbraucher fĂŒr offene Fragen. Ist beispielsweise ein Heizungstausch geplant, so greifen die neuen Anforderungen oft erst Mitte 2026 oder gar 2028, je nach Planungen der Kommune. Die Verbraucherzentrale NRW erklĂ€rt die wichtigsten Punkte und gibt Tipps, wie Verbraucher mit der Neuregelung des GEG umgehen können.

Neue Heizungen mĂŒssen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Welche EnergietrĂ€ger lĂ€sst das Gesetz dazu aktuell gelten? 

Als erneuerbare Energien lĂ€sst das GebĂ€ude-Energie-Gesetz Strom aus Photovoltaik, WĂ€rme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie zu. Ebenso zĂ€hlt UmweltwĂ€rme dazu, die WĂ€rmepumpen zum Heizen nutzen (aus Luft, Erde oder Wasser), oder sogenannter grĂŒner Wasserstoff, der mit erneuerbaren Energien aus Wasser hergestellt wird.

MĂŒssen Heizungen ab Anfang 2024 ausgetauscht werden oder erst, wenn sie 30 Jahre alt sind? 

Vorhandene Heizungen mĂŒssen nur dann ausgetauscht werden, wenn sie mit der mittlerweile veralteten Konstant-Temperatur-Technik laufen, Öl- oder Gasheizungen sind und seit mindestens 30 Jahren betrieben werden. Diese EinzelfĂ€lle kommen in der Praxis allerdings so gut wie nicht vor.

Die kommunale WĂ€rmeplanung will die FernwĂ€rme ausbauen. Kann man bis dahin mit dem Heizungstausch warten? 

Ja, wenn die Heizung nicht zwingend ausgetauscht werden muss. Vorhandene Gas- oder Ölheizungen könnten nach aktuellem Stand unverĂ€ndert bis zum Jahr 2045 betrieben werden. Einige Kommunen signalisieren bereits, dass sie die FernwĂ€rmenetze im Rahmen der kommunalen WĂ€rmeplanung ausbauen wollen. An diesen Standorten lĂ€sst das GEG dann FernwĂ€rmeanschlĂŒsse zu, aber auch weitere alternative Heiztechnologien.

Ist es sinnvoll, direkt eine WĂ€rmepumpe als neue Heizung einzubauen? 

Mit einer elektrisch betriebenen WĂ€rmpumpe wĂŒrden Verbraucher den Anforderungen des GEG direkt gerecht werden. Allerdings werden private Haushalte nicht dazu gezwungen, ihre laufende Heizung zu ersetzen. Meist ist es sinnvoll, vor dem Einbau einer neuen Heizung zu prĂŒfen, ob das GebĂ€ude energetisch dafĂŒr bereit ist. Als erster Schritt ist nicht selten eine DĂ€mmung sinnvoller. Eine WĂ€rmepumpe kostet ĂŒblicherweise weniger als eine neue Heizung, hĂ€lt lĂ€nger als diese und spart langfristig Energiekosten ein. Bietet die GebĂ€udehĂŒlle energetisch die richtigen Voraussetzungen, ist der Betrieb einer WĂ€rmepumpe eine sinnvolle Lösung.

Wie lassen sich in einem Haus mit Etagenheizungen die Anforderungen des GEG erfĂŒllen? 

Ist der Austausch von Etagenheizungen in einem GebĂ€ude geplant, mĂŒssen diese in Zukunft auch die Gesetzesanforderungen erfĂŒllen. Dies kann pro Wohneinheit eine kleine WĂ€rmpumpe sein oder eine Gasetagenheizung, die mit Biogas betrieben wird. Die EigentĂŒmer können sich aber auch dafĂŒr entscheiden, langfristig eine Zentralheizung im GebĂ€ude zu betreiben. FĂŒr diese Entscheidung hĂ€tten sie laut Gesetz fĂŒnf Jahre Zeit, fĂŒr die Inbetriebnahme der Zentralheizung noch weitere acht Jahre.

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