Zum Inhalt springen
Startseite » Mülfort-Dohr » CO₂ Steuer auf Hausmüll

CO₂ Steuer auf Hausmüll

Am 1. Januar steigen in Mönchengladbach die Müllgebühren um 6,5 %, weil unter anderem die Bundesregierung eine CO₂-Steuer auf die Müllverbrennung aufschlägt. Das ist absurd, denn die Verbrennung von Restmüll ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Lenkungswirkung, die mit der CO₂-Steuer beabsichtigt ist, kann es also gar nicht geben.

Ab Januar wird die Müllverbrennung Teil des Emissionshandels.

Die Folge: deutliche Gebührensteigerungen. Denn die Entsorgungsbetriebe müssen die Kosten direkt weitergeben – und sie bezifferten auch schon, wie viel Geld sie zusätzlich verlangen werden.

Die Müllverbrennung mag ein Randaspekt der Klimadebatte sein, die Folgen der Abgabe aber werden die Menschen direkt zu spüren bekommen. Denn die meisten Anlagenbetreiber legen sie direkt auf die Müllgebühren um.

CO₂ Steuer, wenn man Benzin und Gas verbraucht. Aber nicht beim Müll.

Doch was beim Benzinpreis unmittelbar einleuchtend ist, funktioniert beim Müll überhaupt nicht. Bepreist werden soll schließlich die Nutzung der Energie, im Falle der Verbrennungsanlagen also der Strom oder die Fernwärme, die bei dem Prozess gewonnen wird. Die Nutzer dieser Energie aber wird die Umlage gar nicht erreichen.

Der Betreiber eines Müllheizkraftwerkes wird sich das Geld für teure CO₂-Zertifikate nicht über den Energieverkauf zurückholen, um auf den Energiemärkten wettbewerbsfähig zu bleiben. Stattdessen wird er das Geld über höhere Entgelte auf den zu verbrennenden Müll umlegen, der angeliefert wird. Das führt im Ergebnis zu höheren Müllgebühren führen.

Spart Müllreduzierung in Mönchengladbach kein Geld

Auch bei den Abfallverursachern wäre zwar theoretisch eine Verhaltensänderung durch erhöhte Preise denkbar, indem Kunden etwa konsequenter vorsortierten und dann ihre Tonnengröße verringern. Hier in Mönchengladbach werden die Bürger jedoch mit „Pauschal Müllgefäßgrößen“ bei der Restmülltonne belastet. Ist der Gebührenzahler hier durch eine CO₂-Steuer für die von ihm auf Amtswegen gesetzte Abfallmenge belastet, unabhängig davon, ob er sie tatsächlich verursacht oder nicht? Anders die Gebührenzahler in Viersen, wo der Restmüll gewogen und nach Menge abgerechnet.

Schlagwörter: