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Aktivrente steuerfrei – oder doch nicht?

Aktivrente steuerfrei – oder doch nicht? Der große Etikettenschwindel

In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und sinkender Kaufkraft klingt das Versprechen einer „steuerfreien Aktivrente“ verlockend. Viele Anbieter werben damit, dass man im Ruhestand „steuerfreie Zusatzrenten“ beziehen könne – etwa aus sogenannten Aktivrentenmodellen, bei denen man nach Renteneintritt weiterarbeitet oder Kapital in bestimmte Produkte investiert.
Doch was kaum jemand offen anspricht: Diese „steuerfreien“ Einkünfte sind in vielen Fällen nicht wirklich steuerfrei, sondern unterliegen dem Progressionsvorbehalt – und genau das kann teuer werden.

Was bedeutet Progressionsvorbehalt überhaupt?

Der Progressionsvorbehalt ist ein Mechanismus im deutschen Steuerrecht, der dafür sorgt, dass bestimmte steuerfreie Einkünfte den Steuersatz erhöhen, der auf die übrigen Einkünfte angewendet wird.
Kurz gesagt: Die Einnahmen selbst werden nicht direkt besteuert, aber sie machen deine anderen Einkünfte – etwa deine gesetzliche Rente oder dein Grundeinkommen – höher besteuert.

Ein Beispiel:

  • Sie beziehen eine gesetzliche Rente von 20.000 € im Jahr (mit einem Steuersatz von 15 %)
  • Zusätzlich bekommen Sie eine „steuerfreie Aktivrente“ von 10.000 €.
  • Ihr Einkommen ist also gesamt 30.000 € (mit einem Steuersatz von 25 %)
  • 10.000 sind steuerfrei, also versteuern Sie Ihre gesetzliche Rente von 20.000 € statt mit 15 % mit 25 %

Die 10.000 € bleiben zwar formal steuerfrei, aber sie erhöhen den Steuersatz auf deine 20.000 € gesetzliche Rente.
Ergebnis: Sie zahlen am Ende mehr Steuern, obwohl Sie denken, Sie hätten steuerfreie Einnahmen.

Warum das kaum jemand sagt

In der Werbung für Aktivrenten oder ähnliche Modelle wird meist nur mit der Steuerfreiheit nach § 3 EStG geworben.
Was dort nicht steht: Diese Steuerfreiheit ist relativ, weil der Progressionsvorbehalt greift (§ 32b EStG).
Das heißt: Der Begriff „steuerfrei“ ist oft irreführend – ein Etikettenschwindel, wenn man es genau nimmt.

Viele Rentnerinnen und Rentner merken das erst, wenn sie ihre Steuererklärung abgeben und plötzlich nachzahlen müssen. Die Überraschung ist dann groß – und das Vertrauen in die Versprechungen dahin.

Die eigentliche Krux

Der Progressionsvorbehalt betrifft nicht nur die Aktivrente. Auch andere Einnahmen, etwa:

  • Krankengeld
  • Arbeitslosengeld I
  • Elterngeld
  • Kurzarbeitergeld
    unterliegen ihm ebenfalls.

Doch während man bei diesen Einkünften in der Regel weiß, dass sie das steuerliche Gesamteinkommen beeinflussen, wird das bei der Aktivrente oft bewusst verschwiegen oder kleingedruckt.

Fazit: Steuerfrei ist nicht gleich steuerfrei

Wer eine Aktivrente bezieht oder plant, sollte sich nicht auf Werbeaussagen verlassen, sondern genau prüfen:

  • Unterliegt das Modell dem Progressionsvorbehalt?
  • Wie wirkt sich das auf meine gesetzliche Rente oder andere Einkünfte aus?
  • Lohnt sich das Modell nach Steuern überhaupt noch?

Oft zeigt sich: Nach Abzug der steuerlichen Effekte bleibt von der vermeintlich „steuerfreien Zusatzrente“ weniger übrig als gedacht.

Lass dich von einem unabhängigen Steuerberater oder Rentenexperten beraten, bevor Sie sich für eine Aktivrente entscheiden, denn es können auch Sozialabgaben noch hinzukommen.
Die „Steuerfreiheit“ klingt schön – aber sie kann schnell zum kostspieligen Missverständnis werden.

Denn was keiner sagt, ist die bittere Wahrheit:

Auch steuerfreie Einnahmen können deine Steuerlast erhöhen.

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