Die Bewohner der Häuser Altmülfort 8 bis 12, in Mülfort, haben sich mit einer Bitte an die FDP Mönchengladbach gewandt: Am angrenzenden Spielplatz wächst die Bepflanzung mittlerweile so weit in Richtung Straße, dass die Regenablaufrinnen zunehmend zuwuchern. Zusätzlich sei die Rinne oft durch Unkraut verstopft.
Daraus ergibt sich die Frage: Wer ist für die regelmäßige Pflege und den Rückschnitt zuständig?
Die betroffene Straße Altmülfort ist über die Dorfstraße erreichbar. Die Anwohner würden sich über eine klare Auskunft freuen, ob hier eine städtische oder private Zuständigkeit vorliegt.
Mit diesem Anliegen wandten sie sich an Henning Haupts von der FDP Mönchengladbach. Er hat den Sachverhalt an die mags Mönchengladbach weitergegeben und um Klärung gebeten.
„Seitens der „mags“ Mönchengladbach wurde mir mitgeteilt, dass es sich bei dieser Zufahrtsstraße um eine Zuwegung handelt, die der „öffentlichen Reinigung“ unterliegt. Warum diese Pflege in der letzten Zeit nicht vorgenommen wurde, ließe sich aktuell nicht klären!“, so Henning Haupts weiter.
Die FDP Mönchengladbach wird auch weiterhin im Gespräch mit der „mags“ verbleiben und hier berichten.
Antwort der „mags“ vom 12.08.2025
Grundsätzlich wird die Fahrbahn der Straße Altmülfort durch die mags gereinigt, während die Reinigung des Gehwegs den Anliegern obliegt.
In der kleinen Stichstraße, wie Sie bereits erwähnt haben, kann die Kehrmaschine jedoch nicht eingesetzt werden.
Daher sind die Anlieger der Hausnummern 8 bis 12 verpflichtet, diesen Bereich bis zur Fahrbahnmitte selbst zu reinigen. Im Gegenzug entfallen für diese Anlieger die Straßenreinigungsgebühren.
Gegenüber den Hausnummern 8 bis 12 befindet sich eine Grünfläche, die ebenfalls als Anliegerfläche gilt.
Die Reinigung dieses Abschnitts bis zur Fahrbahnmitte fällt in die Zuständigkeit unserer Grünunterhaltung, die ich entsprechend informieren werde.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftragmags
Mönchengladbacher Abfall-,
Grün- und Straßenbetriebe AöR
Antwort der „mags“ vom 12.08.2025
Grundsätzlich wird die Fahrbahn der Straße Altmülfort durch die mags gereinigt, während die Reinigung des Gehwegs den Anliegern obliegt.
In der kleinen Stichstraße, wie Sie bereits erwähnt haben, kann die Kehrmaschine jedoch nicht eingesetzt werden.
Daher sind die Anlieger der Hausnummern 8 bis 12 verpflichtet, diesen Bereich bis zur Fahrbahnmitte selbst zu reinigen. Im Gegenzug entfallen für diese Anlieger die Straßenreinigungsgebühren.
Gegenüber den Hausnummern 8 bis 12 befindet sich eine Grünfläche, die ebenfalls als Anliegerfläche gilt.
Die Reinigung dieses Abschnitts bis zur Fahrbahnmitte fällt in die Zuständigkeit unserer Grünunterhaltung, die ich entsprechend informieren werde.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
mags
Mönchengladbacher Abfall-,
Grün- und Straßenbetriebe AöR