Stadt Mönchengladbach überwacht die Lebensmittelverarbeitung in der Gastronomie
Je nach Risikobewertung werden die Lebensmittelkontrolleure der Stadt Mönchengladbach tätig. Im Jahr 2023 wurden nun mehr als 600 Gastronomie-Betriebe untersucht. Jede vierte Kontrolle wies Mängel auf.
Einige Befunde veröffentlicht das Land im Internet
Welche Mängel von Hygieneproblemen bis zu Ratten- und Mäusebefall auffallen die Veröffentlichung der betroffenen Lokalitäten aus
Mönchengladbach können sie hier
einsehen.Lebensmittelwarnungen für
ganz Nordrhein-Westfalen sind hier
einsehbar.
Aus der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW werden die Pflichtveröffentlichungen registriert. Dort werden unter anderem solche Verstöße dokumentiert, die unter anderem „von nicht unerheblichem Ausmaß sind“. Sie bleiben ein halbes Jahr lang veröffentlicht, auch wenn die Mängel bei Nachkontrollen beseitigt wurden.
Zuständig für die Überwachung der Betriebe ist die Stadt Mönchengladbach, hier der Fachbereich Verbraucherschutz. Je nach Betriebsart [Metzgerei, Gastronomie oder Kiosk] und Produkt [Fisch, Braten, Geflügel] und anderer Faktoren wird die Kontrolldichte berechnet. Überprüft wird wöchentlich, monatlich oder alle drei Jahre sein und bei Beschwerden wird auch anlassbezogen – ohne Anmeldung.
Informationen zu Verbraucherbeschwerden
Wenn Sie bei Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen Mängel feststellen oder den Umgang mit diesen in einem Betrieb für mangelhaft halten, sollten Sie sich zunächst vor Ort an die Verantwortlichen wenden.
Sollten Sie hierbei zu keinem für Sie zufriedenstellenden Ergebnis gelangen, können Sie uns gerne in Form einer Verbraucherbeschwerde informieren. Die Benachrichtigung kann telefonisch, schriftlich, per Mail oder über das Formular Verbraucherbeschwerde direkt online erfolgen.
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Beschwerdegründe wären zum Beispiel, wenn ein Lebensmittel, kosmetisches Mittel oder ein Bedarfsgegenstand untypisch riecht oder schmeckt. Wenn ein Produkt offensichtlich verdorben ist, wenn der Verzehr von Lebensmitteln zu körperlichen Beschwerden geführt hat, wenn ein Produkt Kennzeichnungsmängel aufweist oder wenn mit Ihnen vor Ort mangelhaft umgegangen wurde.
Als Einreichender einer Beschwerde werden sie über das Ergebnis der Untersuchung informiert. Stellt sich der reklamierte Mangel als ein Verstoß gegen geltendes Recht heraus, ergreift der Fachbereich für Verbraucherschutz und Tiergesundheit alle erforderlichen weiteren Maßnahmen (zum Beispiel Kontrolle des verantwortlichen Betriebes, Entnahme und Prüfung von amtlichen Proben, Information an die für den Händler zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde).
Da die Überprüfung im Handel erworbener, zweifelhafter Erzeugnisse von allgemeinem Interesse ist, ist die Untersuchung für den Beschwerdeführer kostenlos. Der Kaufbetrag für das eingereichte Produkt kann Ihnen nicht ersetzt werden. Es können durch die Behörde auch nicht stellvertretend Schadensersatzansprüche beim Händler geltend gemacht werden.
Proben, die aus privatem Interesse untersucht werden sollen, können jedoch nicht angenommen werden.