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Videokontrolle von Gefahrenpunkten

Videoüberwachung
Freiheitliches Leben ist nur in Sicherheit möglich. Hier gilt es alte Standpunkte zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum zu überdenken. 

Unsere Bürgerinnen und Bürger fühlen sich zunehmend nicht mehr sicher in ‚ihrem Zuhause‘ – unserer Stadt. So gehe nach Einbruch der Dunkelheit so gut wie keiner mehr durch die Innenstadt, wenn sie/er es nicht zwingend muss.

Das Sicherheitsgefühl der Bürger stärken heißt auch die Freiheit stärken.

Da eine Polizeipräsenz oder Mitarbeiter vom Ordnungsamt nicht ganzheitlich vor Ort sein können, sollte über eine Videoüberwachung der Innenstadt, mit den Schwerpunkten Marienplatz, Stresemann Straße, in einem zeitlich begrenzten Stundenfenster ermöglicht werden.

Beispiele solch einer Überwachung wird schon in vielen Städten umgesetzt.

Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum biete gleich mehrere Vorteile:
  1. Prävention und Abschreckung: Sichtbare Kameras könnten potenzielle Straftäter abschrecken und dazu beitragen, die Kriminalitätsrate oder anderweitige Vorfälle zu senken.
  2. Schnellere Reaktion auf Vorfälle: Überwachungskameras ermöglichen eine schnellere Identifizierung von Straftätern und eine effizientere Reaktion von Sicherheitskräften.
  3. Beweismaterial: Aufgezeichnete Videodaten könnten als Beweismittel in Ermittlungen und Gerichtsverfahren dienen.
  4. Schutz gefährdeter Bereiche: In bestimmten öffentlichen Bereichen, wie Bahnhöfen oder Flughäfen, könne Videoüberwachung zudem dazu beitragen, die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten.

Unsere aktuelle Gesetzeslage bietet jetzt schon eine Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz. Im Besonderen, um die Privatsphäre der Bürger zu respektieren.