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Verwaltungsgericht stoppt CDU, SPD und Grüne

Dem schwarz-grün-roten Machterhaltgeklüngel wurde effektiv Einhalt geboten

CDU, Grüne und SPD wollten das Kommunalwahlgesetz zu ihren Gunsten ändern

Bei dieser Änderung des Kommunalwahlgesetzes ging es nicht nur um eine mathematische Rechenmethode, sondern um eine entscheidende Weichenstellung für die Zusammensetzung der Kommunalparlamente. Mit dem sogenannten „Rock-Verfahren“ wollten CDU, SPD und Grüne ein neues Verfahren einführen, das es kleineren Parteien deutlich erschwert, Mandate in Räten, Kreistagen oder Bezirksvertretungen zu erringen. Gleichzeitig sollten größere Parteien bei der Sitzvergabe begünstigt werden. 

Das Streitverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW, in Münster, hat u. a. die klagende FDP mit großem Erfolg gewonnen! Der Mehrheit aus CDU, SPD und Grünen im Landtag ist es mit ihrem Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes nicht gelungen, kleine unliebsame Parteien bei der nächsten Kommunalwahl systematisch zu benachteiligen.

Eine Klatsche des Gerichts für die Landesregierung!

Somit sind auch kleine Parteien weiterhin in Stadträten und Bezirksvertretungen mit Mandaten aktiv vertreten.

Als Freie Demokraten Mönchengladbach begrüßen wir die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Münster außerordentlich, denn hier wurde dem schwarz-grün-roten Machterhaltgeklüngel effektiv Einhalt geboten. Gewinner dieser Entscheidung sind insbesondere die Wählerinnen und Wähler in diesem Land, deren Wahlentscheidungen und -willen bei der Kommunalwahl entsprechend abgebildet werden.

Die neue schwarz-grüne Berechnungsmethode war manipulativ und ein Bruch mit demokratischen Grundprinzipien. Wer sich ein Wahlrecht nach eigenen Interessen maßschneidert, stellt parteitaktisches Kalkül über die Integrität der
Demokratie.

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