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Umgang mit SchottergÀrten


Mönchengladbach kann seit Jahresbeginn leichter gegen Kies- und SchottergÀrten vorgehen.

Die verschĂ€rfte Landesbauordnung schließt diese bei der Gartengestaltung explizit aus. Auch ein RĂŒckbau bestehender Anlagen sind möglich. Das gilt es fĂŒr Gartenbesitzer zu beachten.

Was Sie ĂŒber die schĂ€rferen Regeln in NRW wissen mĂŒssen

Seit dem 01.01.2024 gilt eine geĂ€nderte Bauordnung NRW. Versiegelte FlĂ€chen u. a. SchottergĂ€rten nahmen nehmen in den NRW-StĂ€dten zu. In der Bauordnung NRW wurde nun, fĂŒr nicht ĂŒberbaute FlĂ€chen, durch das Landesparlament die entsprechende Vorschrift im § 8 BauO NRW geĂ€ndert und nachgeschĂ€rft. Hierzu erfolgte ein umfassender Bericht.

Die NRW-Landesbauordnung hĂ€lt fest, dass Schotterungen und Kunstrasen keine zulĂ€ssige Nutzung des eigenen Gartens darstellen. Damit soll verhindert werden, dass Eigenheimbesitzer das Verbot umgehen, indem sie einige Pflanzen in ihren Schottergarten stellen. Problematisch laut Verordnung sind demnach auch mit Vlies abgedeckte und mit organischen Mulchmaterialien bestĂŒckte FlĂ€chen, die nur spĂ€rlich bepflanzt sind. Von der Neuregelung erhofft sich das Land, dass Kies- und SchottergĂ€rten komplett verschwinden.

Sind SchottergÀrten und Kunstrasen in ganz NRW verboten?

Ja, spĂ€testens seit 2019 gilt in der Landesbauordnung ein BegrĂŒnungsgebot. Streng genommen gilt dieses Gebot sogar schon seit 2000. Konkret steht in der Landesbauordnung: nicht ĂŒberbaute FlĂ€chen mĂŒssen wasseraufnahmefĂ€hig gestaltet und begrĂŒnt werden. Ausgenommen sind FlĂ€chen, die fĂŒr eine andere zulĂ€ssige Nutzung gebraucht werden: etwa zulĂ€ssige StellplĂ€tze, Einfahrten oder UnterstĂ€nde fĂŒr MĂŒlltonnen. Zudem haben Gemeinden fĂŒr einzelne Gebiete schon vor 2019 in sogenannten Vorgartensatzungen Vorschriften zur Gestaltung der GartenflĂ€chen gemacht. Auch ĂŒber viele BebauungsplĂ€ne wurde in der Vergangenheit festgelegt, dass Schotterungen unzulĂ€ssig sind.

Plastikrasen und SchottergÀrten sind wenig attraktiv!

Ab 2024 kommt nun eine begriffliche Klarstellung in die Landesbauordnung: Schotterungen und Kunstrasen sind keine zulĂ€ssige Gestaltung von nicht ĂŒberbauten FlĂ€chen. Im Klartext: SchottergĂ€rten und auch Kunstrasen waren in NRW schon lange verboten – die neue Landesbauordnung stellt das jetzt nur noch einmal ganz explizit klar und will so letzte Zweifel aus dem Weg rĂ€umen. Daraus ergibt sich auch: Das Verbot galt auch schon vorher, also auch fĂŒr bereits bestehende SchottergĂ€rten.

Gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen NRW-StÀdten?

Das BegrĂŒnungsgebot gilt in ganz NRW, unabhĂ€ngig von den Regeln der einzelnen StĂ€dte. Aber StĂ€dte können zusĂ€tzliche Vorgaben machen. So haben StĂ€dte und Kommunen in der Vergangenheit ĂŒber ihre Gestaltungssatzungen oder BebauungsplĂ€ne eine bestimmte Auswahl und Zahl von Pflanzen festgelegt. Vereinfacht gesagt: In einzelnen StĂ€dten können strengere Vorgaben fĂŒr die Gestaltung von (Vor-)GĂ€rten erlassen werden.

Welche Strafe droht, wenn ich einen Schottergarten anlege?

Die meisten StĂ€dte in NRW setzen selten – zumindest nicht sofort – auf das Mittel der BauordnungsverfĂŒgung. Sie ordnen also – zumindest bislang – selten einen RĂŒckbau an. SchottergĂ€rten werden wegen des Verstoßes gegen die Landesbauordnung oder kommunale Vorschriften auch noch relativ selten als Ordnungswidrigkeit geahndet. Aber beides sind durchaus denkbare Mittel der Gemeinden. Sowohl in NRW als auch anderen BundeslĂ€ndern mit vergleichbaren Regeln wurden solche Strafen bereits vereinzelt angeordnet. Die StĂ€dte können Ordnungsgelder verhĂ€ngen oder sogar den RĂŒckbau verlangen. Viele StĂ€dte setzen aber eher auf Information, AufklĂ€rung und positive Anreize. Einige StĂ€dte fördern etwa die BegrĂŒnung von vorher verschotterten FlĂ€chen. Der Hintergrund: Geht man gegen einen Schottergarten vor, muss man gegen alle SchottergĂ€rten in einer Stadt vorgehen. Und das ist ein großer Aufwand fĂŒr Stadtverwaltungen. Deshalb setzen diese grĂ¶ĂŸtenteils auf sanftere Mittel. Aber: Verlassen sollte man sich darauf nicht. Man kann die neuerliche Änderung der Landesbauordnung durchaus als Warnschuss verstehen.

Kann ein RĂŒckbau angedroht werden?

Prinzipiell ist die Anordnung zum RĂŒckbau von Schotter- und KunstrasenflĂ€chen möglich. Völlig unstrittig ist: Wer seinen Schottergarten nach dem 1. Januar 2019 oder seinen Kunstrasen spĂ€testens nach dem 1. Januar 2024 angelegt hat, der kann zweifelsfrei zum RĂŒckbau aufgefordert werden. Denn in diesen FĂ€llen ist unstrittig, dass die betreffenden „GĂ€rten“ keinen Anspruch auf Bestandsschutz haben. Aber auch unabhĂ€ngig von diesen Fristen wird es vermutlich fĂŒr viele schwierig, sich auf den Bestandsschutz zu berufen. Denn das allgemeine BegrĂŒnungsgebot besteht in NRW schon seit 2000. Bei einer RĂŒckbauforderung kann man es also auf einen Rechtsstreit anlegen. Die Ausgangslage fĂŒr Schottergarten-Besitzer ist zuletzt aber tendenziell schlechter geworden.

Gilt das Verbot auch fĂŒr bestehende SchottergĂ€rten?

Hier gilt das gleiche wie beim RĂŒckbau: Eigentlich gilt das Verbot von SchottergĂ€rten – oder genauer gesagt das BegrĂŒnungsgebot von unbebauten FlĂ€chen – auch bei bestehenden SchottergĂ€rten. Es hat bereits einige FĂ€lle gegeben, in denen der RĂŒckbau bestehender GĂ€rten von Gerichten bestĂ€tigt wurde. Insofern gilt: Besitzer von SchottergĂ€rten können hoffen, unter dem Radar zu bleiben. Sicher können sie aber nicht sein. Deshalb unser Appell: Machen Sie sich lieber frĂŒhzeitig Gedanken, wie Sie Ihren grauen Schotter-Vorgarten begrĂŒnen können.

Welche weiteren Nachteile können SchottergĂ€rten fĂŒr mich haben?

Die ökologischen Nachteile und die immense HitzeverstĂ€rkung von SchottergĂ€rten liegen auf der Hand. Zudem ist der Wasserabfluss ein Problem. SchottergĂ€rten nehmen Wasser bei Starkregen deutlich schlechter auf als begrĂŒnte FlĂ€chen. Das sorgt dafĂŒr, dass mehr Regenwasser in die Kanalisation lĂ€uft – es konnte schließlich nicht versickern. Deshalb kommt es immer hĂ€ufiger zu Überschwemmungen und vollgelaufenen Kellern. Entstehen durch das angestaute Wasser SchĂ€den an Ihrem GebĂ€ude, werden diese unter UmstĂ€nden sogar nicht von Ihrer GebĂ€udeversicherung ĂŒbernommen. Schließlich gehört es zu Ihren Pflichten, unbebaute FlĂ€chen wasseraufnahmefĂ€hig zu gestalten. SchottergĂ€rten erfĂŒllen diese Maßgabe meist nicht. Das gilt darĂŒber hinaus theoretisch sogar fĂŒr SchĂ€den Dritter: Stellt sich heraus, dass eine Überschwemmung speziell durch Ihren Schottergarten ausgelöst wurde, kann das fĂŒr Sie theoretisch sogar zum Haftungsproblem werden.

Zuletzt: Sie zahlen mit einem Schottergarten hĂ€ufig mehr AbwassergebĂŒhren. Denn diese richten sich in der Regel nach der GrĂ¶ĂŸe der versiegelten FlĂ€chen. Schotterungen sind versiegelte bzw. wenigstens teilversiegelte FlĂ€chen – entsprechend kann die Stadt mehr GebĂŒhren von Ihnen verlangen.

Was Àndert sich beim Schottergarten-Verbot in NRW ab Januar 2024?

Im Kern Ă€ndert sich an der Ausgangssituation fĂŒr den Verbraucher wenig. Das Gesetz stellt aber klar, dass Schotterungen und KunstrasenflĂ€chen keine zulĂ€ssige Nutzung darstellen. Es geht also in erster Linie um eine begriffliche Klarstellung. Die Landesregierung will so verhindern, dass Besitzer von SchottergĂ€rten einzelne Pflanzen aufstellen und auf dieser Basis behaupten, ihre VorgĂ€rten wĂ€ren begrĂŒnt. Außerdem geht es auch um die öffentliche Wirkung: Die Landesregierung will mit der Änderung unterstreichen, dass SchottergĂ€rten in NRW verboten sind.

Gut zu wissen: In der neuen Landesbauordnung wird auch ausgefĂŒhrt, dass mit Vlies abgedeckte und organischem Mulchmaterialien bestĂŒckte FlĂ€chen ebenfalls problematisch sind, wenn die Bepflanzung fehlt oder nur spĂ€rlich ausfĂ€llt.

Weitere Infos:
https://www.moenchengladbach.de/fileadmin/user_upload/FB63/Vordrucke_und_Brosch%C3%BCren/Schottergarten_internet.pdf


Schottervorgarten Rheydt-MĂŒlfort