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Seniorenratswahl im November 2025

Im November sollen alle Einwohner ab 60 Jahren den Seniorenrat wählen. Gewählt wird per Briefwahl / Rat entscheidet am 9. Juli über Wahlordnung und Satzung.

Bereits im Februar hatte der Rat der Stadt Mönchengladbach beschlossen, die Wahl des Seniorenrates als Briefwahl durchzuführen. Der erste Seniorenrat war noch durch eine Delegiertenversammlung gewählt worden. Das ändert sich jetzt: Der nächste Seniorenrat kann im November 2025 von allen Einwohnern der Stadt ab 60 Jahren gewählt werden. Das sind rund 82.000 Wahlberechtigte. Die Satzung und Wahlordnung des Seniorenrates wurden entsprechend angepasst.

Die wichtigsten darin formulierten Eckpunkte sind:

  • Gewählt wird ausschließlich per Briefwahl. Wahlberechtigt sind alle Menschen, die am Wahltag 60 Jahre oder älter sind und ihren Hauptwohnsitz in Mönchengladbach haben.
  • Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.
  • Für den Seniorenrat kandidieren können nur Einzelpersonen.
  • Sie benötigen mindestens 15 Unterstützungsunterschriften von Personen, die wahlberechtigt sind.
  • Wählbar ist jede Person, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat und in Mönchengladbach ihren Hauptwohnsitz hat.
  • Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen sowie stimmberechtigte Mitglieder eines Ausschusses der Stadt Mönchengladbach können nicht für den Seniorenrat kandidieren.
  • Das gilt auch für Personen, die hauptberuflich einem Entscheidungsorgan der im Stadtgebiet wirkenden Vereine, Organisationen oder Vereinigungen angehören, die sich für Belange älterer Menschen einsetzen.
  • Auf dem Stimmzettel für die Seniorenratswahl sollen maximal 50 Kandidaten stehen. Wenn mehr gültige Wahlvorschläge eingehen, entscheidet das Los.
  • Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und Gleichstellung hat sich mit großer Mehrheit für diese Regelungen ausgesprochen.

Die abschließende Entscheidung über Satzung und Wahlordnung des Seniorenrates trifft der Stadtrat am 9. Juli. Noch im Juli soll dann die geänderte Satzung in Kraft treten und ein Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Amtsblatt bekanntgemacht werden. 

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