Als weitere Konsequenz aus den zahlreichen Messerangriffen der vergangenen Monate soll die Bundespolizei flächendeckend mit Tasern ausgestattet und die Rechtslage zu ihrem Einsatz geklärt werden.
Das Sicherheitspaket der Bundesregierung, das Justizminister Marco Buschmann in der vergangenen Woche gemeinsam mit Innenministerin Nancy Faeser vorgestellt hat, umfasst auch Reformen, die die Nutzung von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG, sog. Taser) durch Bundespolizisten regeln sollen. Die Erprobung durch die Bundespolizei läuft bereits und der Einsatz soll bei der Bundespolizei bald flächendeckend möglich sein, heißt es im Sicherheitspaket. Jetzt hat das Kabinett dem entsprechenden Entwurf aus Buschmanns Ministerium zugestimmt.
Demnach soll beim Strafmaß künftig auch berücksichtigt werden, ob eine Tat eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit stark beeinträchtigt. Im Blick hat die Regierung dabei etwa hauptberufliche Rettungskräfte oder Polizisten sowie Menschen, die sich ehrenamtlich zum Beispiel in einer Partei oder einer Bürgerinitiative oder in der Kommunalpolitik engagieren. Auch wer Einsatzkräfte in einen Hinterhalt lockt, soll härter bestraft werden. „Wer sich in den Dienst unserer Gesellschaft stellt, verdient unseren besonderen Schutz“, sagte der Bundesjustizminister nach der Kabinettssitzung. „Zu einem effektiven Schutz von Einsatzkräften trägt allerdings unzweifelhaft die bestmögliche Ausstattung von Polizistinnen und Polizisten bei“, hatte Buschmann bereits Ende 2023 in einem Brief erklärt.
Mehr Schutz für Verfassungsorgane
In Zukunft soll auch der Straftatbestand der Nötigung von Verfassungsorganen oder deren Mitgliedern auf die kommunale und europäische Ebene erweitert werden. Dafür hatte sich Anfang Juli auch der Bundesrat ausgesprochen. Die Länderkammer hatte darüber hinaus gefordert, kommunale Politiker mit einer Änderung des Strafrechts besser vor Einschüchterung durch politisches Stalking zu schützen. Das Bundesjustizministerium prüft dies nun.
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Sicherheits- und Rettungskräfte vor Angriffen schützen
Die Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Rettungskräfte und die Feuerwehr sollen in Zukunft als „hinterlistiger Überfall in einem besonders schweren Fall“ bestraft werden und mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren belegt werden können. Dies soll einerseits abschrecken und gleichzeitig die Wertschätzung und den Respekt gegenüber Rettungs- und Sicherheitskräften unterstreichen.