Die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestelle Römerbrunnen auf dem Mönchengladbacher Stadtgebiet ist ein maßgeblicher Baustein der Inklusion aller Verkehrsteilnehmer und schafft somit eine Grundlage für die Teilhabe an der Mobilität.
Den Planungen werden dabei die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, und der mit den Behindertenverbänden abgestimmten Straßenbaudetails der Stadt Mönchengladbach zugrunde gelegt.
Für die Reihenfolge der baulichen Umsetzung wurden die Haltestellen anhand von Ein- und Aussteigerzahlen, bestehenden Bordhöhen, möglichen Umsteigebeziehungen und örtlichen Zusammenhängen (z. B. Krankenhäuser, Altenheime etc.) priorisiert. Grundlage dessen ist ein Haltestellenkataster, welches zum einen alle Haltestellen der Stadt Mönchengladbach beinhaltet.
Dieses Haltestellenkataster gibt Auskunft über die Barrierefreiheit, die Fahrgastmengen und die technischen Ausstattungen (z. B. elektronische Fahrgastinformation) der einzelnen Haltestellen. Das Priorisierungsverfahren ist mit der Inklusionsbeauftragten und den Behindertenverbänden besprochen und abgestimmt worden.
Die Haltestelle „Römerbrunnen“ in Fahrtrichtung Westen liegt auf der Giesenkirchener Straße im Bereich der Hausnummer 152 und wird von den Linien 014, 020 und 022 bedient. Sie ist derzeit als Busbucht ausgeführt, welche nicht dem aktuellen Standard entspricht. Sie wird daher zu einer Kaphaltestelle umgebaut und mit taktilen Elementen sowie 16 cm hohen Buskapsteinen ausgerüstet.
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Kaphaltestellen sind vorgezogene Bürgersteigkanten, mit welchen Bushaltestellen für die ein- und aussteigenden Fahrgäste sicherer, bequemer und attraktiver gestaltet werden können.
Die Gegenhaltestelle in Fahrtrichtung Osten wurde nach dem gleichen Muster umgeplant, kann jedoch aufgrund ungeklärter Eigentumsverhältnisse aktuell nicht gebaut werden.
Die Umsetzung kann entsprechend erst nach erfolgter Klärung der Eigentumsverhältnisse erfolgen.
Mit dieser Planung entfallen weder Parkstände noch Baumbestände.