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FDP: Stadt gibt unnötig Geld für externe Sozialstudie aus

Rathausmarkt Rheydt 2

Externer Studienauftrag für 80.000 Euro nicht nachvollziehbar

Die Stadt Mönchengladbach hat den Auftrag vergeben, ein Konzept zu entwickeln, wie mit wohnungslosen, suchtkranken und psychisch erkrankten Menschen umgegangen werden soll, die sich im öffentlichen Raum aufhalten. Beauftragt wurde dafür die GISS e. V.. Die FDP kritisiert diesen Schritt.

In der Ratssitzung im Mai machte der FDP-Fraktionsvorsitzende Achim Wyen deutlich, dass in der Verwaltung umfangreiches Fachwissen vorhanden sei, das jedoch ungenutzt bleibe. Das Sozialdezernat mit rund 1.500 Mitarbeitenden sei größer als viele Unternehmen der Stadt. Vor diesem Hintergrund sei es für ihn nicht nachvollziehbar, warum eine externe Studie für 80.000 Euro vergeben wurde – zumal der Dienstleister die lokalen Strukturen nicht kenne und das Ergebnis erst 2026 vorliegen soll.

Auch die kommissarischen FDP-Kreisvorsitzenden äußern Kritik. Daniel Winkens weist darauf hin, dass die Stadt bereits zahlreiche Verträge mit Wohlfahrtsverbänden unterhalte, die im sozialen Bereich aktiv sind. Er stellt die Frage nach dem Mehrwert einer teuren Studie, wenn vorhandenes Personal und bestehende Strukturen nicht eingebunden werden. Er erwartet, dass der Leiter des Sozialdezernats vorhandene Kapazitäten und Expertise sammelt und nutzt.

Sein Kollege Patrick Lademann-Peters kritisiert die widersprüchliche sozialpolitische Linie der Stadt. Einerseits lasse sie eine teure Studie erstellen, um den Umgang mit marginalisierten Gruppen zu klären. Andererseits seien am Adenauerplatz und an der Breite Straße ohne Studien Sozialeinrichtungen angesiedelt worden – in Stadtteilen, in denen diese Gruppen zuvor kaum präsent waren. Besonders störend sei, dass der zuständige Dezernent dort keinen Handlungsbedarf gesehen habe, während nun die Politik die Folgen tragen müsse.

Laut Beschreibung auf der Homepage von GISS soll die Studie einen breiten Beteiligungsprozess organisieren. Ziel ist ein Gesamtkonzept, das sowohl die Bedürfnisse wohnungsloser, suchtkranker und psychisch erkrankter Menschen berücksichtigt als auch die Anforderungen der Stadtgesellschaft. Grundlage sollen Bestandsaufnahmen, gemeinsame Bedarfsanalysen und Recherchen in anderen Kommunen sein.

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