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Anwohneranteil für Straßenerneuerungskosten entfallen

Thema Anwohneranteil für Straßenerneuerungskosten

Endgültige Klarheit hat das Land jetzt zum Anwohneranteil für Straßenerneuerungskosten geschaffen, die auch einige Mönchengladbacher Baumaßnahmen betreffen:

„Seit 1969 hatte keine Landesregierung die Anliegergebühren nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) angepackt und sich an eine Reform getraut. Wir sorgen jetzt dafür, dass künftig die Anlieger bei Straßenerneuerungsmaßnahmen nicht mehr mit einem Eigenanteil zur Kasse gebeten werden“, so die Landtagsabgeordnete Vanessa Odermatt, die Mitglied in den Ausschüssen für Bauen und Kommunales ist.

Straßenausbaubeiträge abgeschafft

NRW schaffe nun die Straßenausbaubeiträge endgültig ab: „Bereits seit längerem übernimmt das Land den Anwohneranteil für Straßenbaumaßnahmen, die nach dem 1.1.2018 beschlossen wurden. Indessen ist ein Gesetz in den Landtag eingebracht, welches es den Kommunen künftig untersagt, Anliegergebühren überhaupt zu erheben. Damit setzen wir unser Versprechen im Koalitionsvertrag um und schaffen die Anliegergebühren nach über 50 Jahren ab“, so Odermatt.

„Weiterhin bleibt es dabei, dass Anwohner für Maßnahmen, die nach dem 1.1.2018 beschlossen wurden, keinen Cent bezahlen, sei es über das Förderprogramm oder für neue Sanierungen, da die Gebühren nicht mehr erhoben werden dürfen. Hierdurch sorgen wir für eine echte Entlastung in einer Zeit, in der die Bürger sie ganz besonders brauchen“, so die Abgeordnete.

Insgesamt wurden seit dem Start des landeseigenen Förderprogramms Grundstückseigentümer mit 75 Millionen Euro für Straßenausbaumaßnahmen entlastet, die sie ansonsten hätten zahlen müssen (2018 bis 30. September 2023). Mit der Streichung der Straßenausbaubeiträge aus dem Kommunalabgabengesetz halten Bau- und Kommunalministerin Ina Scharrenbach Wort und die CDU in Nordrhein-Westfalen löst eine weitere Zusage aus dem Koalitionsvertrag ein.

Das Land wird den Städten und Gemeinden die ausbleibenden Einnahmen ersetzen.

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