Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger, Vereine sowie Verbände wieder Zuschüsse aus den Bezirkshaushalten beantragen. Die Antragsfrist endet am 30.04.2026.
Gefördert werden unter anderem:
- Projekte
- Veranstaltungen
- Vereinsförderung
- Maßnahmen zur Verbesserung im Stadtbezirk
- vergleichbare Vorhaben
Die Anträge sind online bei den jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsstellen einzureichen. Dort werden sie gesammelt und anschließend den zuständigen Bezirksvertretungen zur Entscheidung vorgelegt.
Förderfähig sind ausschließlich bezirkliche Maßnahmen, die dem Stadtbezirk zugutekommen und den Vorgaben des § 37 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Mönchengladbach entsprechen.
Über die eingereichten Anträge entscheiden die Bezirksvertretungen in ihren Sitzungen in der dritten Juni-Woche 2026.
Sollten nach dieser Runde noch Haushaltsmittel verfügbar sein, können weitere Anträge bis zum 31.07.2026 gestellt werden.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden sich unter stadt.mg/bezirkshaushalte.
